Wie PC Welt berichtet, protestierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss gegen seine Ausladung von einem Fachgespräch:
„Nach Angaben des SPD-Abgeordneten Jörg Tauss, hat das Bundesjustizministerium kurzfristig Parlamentarier von der Teilnahme an einem Fachgespräch zu den umstrittenen Plänen für Online-Durchsuchungen ausgeschlossen. Tauss sprach von einem Eklat. „Das ist mir noch nie passiert, dass fünf Minuten vor der Sitzung Beamte entscheiden, ob Parlamentarier teilnehmen dürfen", sagte der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin.
Gestern waren auf gemeinsame Initiative des Justiz- und des Innenressorts im Justizministerium auf Arbeitsebene das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Generalbundesanwaltschaft geladen. Aus der Fraktion sollten Experten der Bereiche Innen, Recht und Neue Medien hinzukommen. Mit der Begründung, es seien zu viele Parlamentarier, seien diese aber, laut Tauss, wieder ausgeladen worden. Tauss sprach von einem unfreundlichen Akt und dem Versuch, Druck auf Parlamentarier auszuüben, ohne sie zu beteiligen.
Das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet ist in der Koalition ein sehr umstrittenes Thema. Im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität bestehen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und das Kriminalamt jedoch auf dieses Instrument. Schäuble will rasch eine Gesetzesänderung erreichen, nachdem das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen wegen fehlender Rechtsgrundlage verboten hatte. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) äußerte sich kritisch bis ablehnend. Auch Tauss ist skeptisch, ob es dieses Instrumentes bedarf."
Die Begründung, es seien „zu viele Parlamentarier" gewesen, erscheint in der Tat höchst fadenscheinig. Dass Wolfgang-ich-bin-anständig-Schäuble allerdings nur unkritische Teilnehmer bzw. Befürworter seiner Schnüffelpläne bei dem Gespräch dabei haben wollte, ist natürlich eine pure Unterstellung ...
Sonntag, 4. März 2007
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1 Kommentar:
Immerhin werden Kritiker noch nicht bei Nacht und Nebel abgeholt um anschließend als dauerhaft vermißt zu gelten. Ist doch auch schon was. ;-))
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