Dienstag, 16. Oktober 2007

Schnell noch einen Pass besorgen

heise informiert:

Der Chaos Computer Club (CCC) hat auf die nur noch wenige Tage bestehende Möglichkeit zur Beantragung biometrischer Reisepässe ohne Fingerabdruckerfassung verwiesen. Vom 1. November an starte ein "Risikoexperiment an der Bevölkerung", in dessen Rahmen allen reisewilligen Bürgern zwei Fingerabdrücke auf den Meldeämtern abgenommen würden. "Nach Beginn der Speicherung des digitalen Gesichtsbildes auf einem Funkchip vor zwei Jahren wird damit das Projekt biometrische Vollerfassung der Gesamtbevölkerung fortgesetzt", heißt es bei der Hackervereinigung. Sie geht davon aus, dass die neuen Regelungen für den ePass einer verfassungsrechtlichen Prüfung in Karlsruhe unterzogen werden. Auch Besitzer eines noch gültigen Passes könnten die Zeit bis dahin überbrücken und noch rasch ein Reisedokument ohne "erkennungsdienstliche Behandlung" verlangen. So könne man sich vorerst noch der "biometrischen Datensammelwut der deutschen Behörden entziehen". ...

Zugleich erhebt der Club erneut grundsätzliche Zweifel an dem IT-Großprojekt: "Der Sicherheitsgewinn durch die biometrischen Ausweisdokumente ist selbst nach Aussage der Bundesregierung nicht messbar." Die Einführung der "Risikotechnologie" sei offenbar vorwiegend durch die privatwirtschaftlichen Interessen nicht nur ehemaliger Regierungsmitglieder motiviert, verweist der neue CCC-Sprecher Dirk Engling etwa auf die Aktivitäten von Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bei Biometriefirmen. Dies sei eigentlich ein Fall für die Korruptionsliste von Transparency International.

Sind Daten denn auch sicher?

Es wird immer wieder angeführt, dass etwaig erhobene Daten nur für die Zwecke gebraucht und verarbeitet werden, für die sich auch erhoben wurden und man sich keine Sorgen machen müsse. Und auch um die Sicherheit der Daten müsse man sich keine Sorgen machen, denn schliesslich sei Papa Staat ja der Gute.

Ein Blick ins Ausland gefällig? In Irland gibt es schon länger eine Datenspeicherung. Nach dem Inquirer hat sich nun folgendes zugetragen:

Es gibt jemanden, der in der Data Protection Section of the Department of Family and Social Affairs als Angestellter arbeitet. Derjenige hat erhobene Daten an seinen kriminellen Bruder weitergegeben, der diese dann unter Anderem für Erpressungen benutzt hat. Das ist für mich schon hinreichend Argument, gegen die Sammel- und Speicherwut.

Damit aber noch nicht genug:

He later admitted to officials that it is common practice amongst civil servants to check up on the financial status of friends, family and acquaintances.

und:

Other records accessed out of "curiosity" were those of a politician, pop star and a "notorious criminal".


Ach so, es ist für Angestellte normal und verbreitet, dass aus bloßer Neugier der finanzielle Status von Freunden, Familienangehörigen und den Bekannten abgeklärt und geschaut wird, was für Daten über Politiker, Popstars und mutmaßliche Kriminelle erhoben und gespeichert worden sind.


Wer will öffentlich behaupten, dass derartiges bei einer Vorratsdatenspeicherung nicht der Fall sein könnte und die Daten vor unbefugtem Zugriff durch Regierungsangestellte und -mitarbeiter sicher wären und nicht einfach so in den Daten herumgeschnüffelt werden kann?

Anti-Staatstrojaner-Software?

PC Welt berichtet:

BufferZone Security Pro garantiert vollkommene Sicherheit: egal ob beim Download von Dateien oder bei Mail-Anhängen. BufferZones Virtualisierung erstellt eine isolierte Zone, die das Betriebssystem und vertrauliche Dateien von unbekannten Programmen, Downloads und Dateien trennt. Im Unterscheid zu Antiviren- und Anti-Spyware Software benötigt BufferZone keine Updates, um effektiv schützen zu können.

Und das Beste: Die Software gibt’s auch noch kostenlos - allerdings nur heute.

Samstag, 13. Oktober 2007

Schäuble - unbelehrbar und arrogant

Ein weiteres Beispiel der Unbelehrbarkeit des OSM und seines mangelnden Respekts vor dem BVerfG findet sich in der Netzeitung:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts an Online-Durchsuchungen für unbegründet und fordert eine umgehende Einführung der umstrittenen Ermittlungsmethode. «Terroristen nehmen keine Rücksicht auf unsere Debatten. Daher mein Drängen, die Online-Durchsuchung für Terror-Computer schnellstmöglich in das Gesetz zu nehmen», erklärte der CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für «Bild am Sonntag». Bei der Terrorbekämpfung spielten nicht nur die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden eine Rolle, sondern auch der Faktor Zeit, betonte Schäuble: «Wir brauchen gute Instrumente - und wir brauchen sie schnell.»

Zu den Einwänden der Karlsruher Verfassungsrichter gegen die Regelung zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen sagte der Minister: «Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze.» Und der erste Verhandlungstag habe gezeigt, dass es kein grundsätzliches Verbot von Online-Ermittlungen gebe.

Mit ersterer Äußerung befindet er sich in guter (?) Gesellschaft des Vorschwätzenden der CDU/CSU-Fraktion Volker Kauder, der jüngst ähnlichen Dünnsinn verzapft hatte. Wie ein Kommentator bereits zutreffend anmerkte: „Der gute Mann sollte mal ins Gesetz schauen. § 31 Abs. 2 BVerfGG: "... hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts GESETZESKRAFT".

Letztere Behauptung lassen wir mal unkommentiert.

Schäuble - Sieger ohne Preis

Der FoeBuD e.V. als Veranstalter der BigBrotherAwards berichtet:

BigBrotherAwards - die Oscars für Datenkraken - für 2007 sind vergeben

Nein - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat keinen BigBrotherAward erhalten! Er war Spitzenreiter bei den Nominierungen dieses Jahres, was zugleich zeigt: er braucht einfach keinen Preis mehr, um auf seine Taten aufmerksam zu machen. Denn er hat als Wiedergänger des Überwachungsstaates bereits höchstselbst die Bürger in Angst und Schrecken versetzt: in Angst um unseren demokratischen Rechtsstaat. *)

Im vollbesetzten Historischen Saal der Ravensberger Spinnerei in Bielefeld kürte die Jury am Freitag Abend die diesjährigen BigBrotherAward-Preisträger:

- Die Novartis Pharma GmbH für die Bespitzelung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeitswelt);
- Generalbundesanwältin Monika Harms für die Antiterror-Maßnahmen gegen Gegner des G8-Gipfels, insbesondere für die Geruchsproben und die systematischen Briefkontrollen (Behörden und Verwaltung);
- Die Behörde für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg für die Einrichtung eines Schülerzentralregisters mit den (Neben-)Zweck, ausländische Familien ohne Aufenthaltserlaubnis aufzuspüren (Regional);
- Der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, für die Einführung einer lebenslangen Steuer-Identifikationsnummer für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland (Politik);
- Die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, für den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten (Kommunikation);
- Die PTV Planung Transport Verkehr AG für ihr System zur individuellen Berechnung der Kfz-Versicherung mittels eines Gerätes, das Fahrroute und Fahrverhalten aufzeichnet und an die Versicherung meldet (Technik);
- Die Deutsche Bahn AG, da sie systematisch anonymes Reisen faktisch unmöglich macht u.a. durch Videoüberwachung, Schalterschließungen, personalisierte Fahrkarten und einen versteckten RFID-Chip in der Bahncard 100 (Wirtschaft);
- Die internationalen Hotelketten Mariott, Hyatt, Intercontinental etc. für die Erfassung und zentrale Speicherung höchst persönlicher Daten ihrer Gäste ohne deren Wissen (Verbraucherschutz).

Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung, alle Laudatiotexte, Fotos und (in einigen Tagen auch einen Videomitschnitt) gibt es unter www.bigbrotherawards.de

Bei der Abstimmung zum Publikumspreis wählten die Besucherinnen und Besucher der BigBrotherAwards-Gala mit knappem Vorsprung Generalbundesanwältin Monika Harms zum bösartigsten / fragwürdigsten Preisträger. Interessanterweise verteilten sich Stimmen verteilten fast gleichmäßig auf alle acht "Gewinner" - ähnlich wie der Jury fiel auch dem Publikum die Entscheidung schwer.

Die BigBrotherAwards sind vergeben - die Arbeit geht weiter. Wir bleiben dran - an den Preisträgern, an den noch unerkannten Datenkraken und natürlich insgesamt am Thema Datenschutz und Bürgerrechte.

Die geplante Vorratsdatenspeicherung -Preisträger in der Kategorie "Kommunikation" -ist nun schon seit über einem Jahr ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Das Gesetz soll nach Willen der Regierung innerhalb der nächsten Wochen vom Bundestag beschlossen werden. Doch der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung wächst auf allen Ebenen. Im September gingen in Berlin bei unserer Demonstration "Freiheit statt Angst" mehr als 15.000 Menschen auf die Straße, um gegen Überwachung zu protestieren. Und 20.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich schon bereit erklärt, die Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.

Sie können uns helfen! Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, dass wir uns weiter für Datenschutz und Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft einsetzen können. Der FoeBuD wirkt, wirken Sie mit!

Rena Tangens und padeluun für die Aktiven des FoeBuD e.V.
Online spenden: https://www.foebud.org/spende
oder:
FoeBuD e.V. Konto: 2129799 Sparkasse Bielefeld BLZ 48050161

Dass der OSM Spitzenreiter wurde, wird niemanden wirklich wundern. Dass aber daneben zwei weitere Minister und die Generalbundesanwältin zu den Preisträgern gehörten, sollte zu denken geben - leider wird es die direkt Betroffenen wohl eher nicht kümmern.

*) S. auch heise.

Donnerstag, 11. Oktober 2007

Die Mehrzahl der Bundesministerien speichert IP-Adressen ...

... meldet heise heute:

Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass trotz gegenläufiger Urteile des Berliner Amts- und Landgerichts die "überwiegende Anzahl" der Bundesministerien und nachgeordneter Behörden IP-Adressen der Surfer aufbewahre. Es gebe Gründe für die Speicherung von Daten, betonte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), am gestrigen Mittwoch auf Anfrage der Grünen im Bundestag. "Sie wird zum einen unter Sicherheitsgesichtspunkten zur Ermöglichung effizienter Reaktionen auf Angriffe aus dem Internet für erforderlich gehalten."

„Zur Ermöglichung effizienter Reaktionen auf Angriffe aus dem Internet" - da ist sie wieder, die diffuse Angst vor dem Internet, dem allmächtigen Universalmedium und Tummelplatz aller Terroristen, Kinderschänder und sonstiger böser Leute. Dass von dort natürlich auch permanent mit Angriffen zu rechnen ist, versteht sich doch, oder? Haben uns nicht gerade erst böse Chinesen attackiert?

Oder doch nur die denkbar dümmlichste Erklärung für einen klaren Gesetzesverstoß, immer nach dem bewährten Motto: Legal, illegal, sch...egal ?!!!

BVerfG, 1 BvR 2378/98 vom o3.o3.2004 - nochmals gelesen

"Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diesen Bereich darf die akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung (Art. 13 Abs. 3 GG) nicht eingreifen. Eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Strafverfolgungsinteresse findet insoweit nicht statt."

Ist doch eigentlich erfrischend eindeutig, oder?

Die komplette Entscheidung findet sich hier.

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Wenig Chancen für Online-Razzien ...

... meint FOCUS. Hoffentlich! Jedenfalls ziemlich peinlich, wie sich die Vertreter der Online-Schnüffelei in der heutigen Verhandlung vor dem BVerfG präsentiert haben:

„Der Passauer Professor und Spezialist für Internetrecht, Dirk Heckmann, vertrat die nordrhein-westfälische Landesregierung, von der sich daneben nur ein Staatssekretär nach Karlsruhe traute."

Aha, die Herrschaften verzapfen also ein ziemlich offensichtlich verfassungswidriges Gesetz, haben aber nicht den Mut, vor dem BVerfG hierfür gerade zu stehen.

„Heckmann versuchte, den Richtern weiszumachen, das Verfassungsschutzgesetz des Landes ziele nur auf die Internetkommunikation, nicht auf die PCs verdächtiger Nutzer. „Es geht nicht um das Auslesen gesamter Festplatten-Inhalte", erklärte er."

So ärgerlich hat die Öffentlichkeit Hans-Jürgen Papier, den Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts, selten erlebt. „Mir sind gewisse Zweifel gekommen, ob wir das gleiche Gesetz vorliegen haben", antwortete Papier voll Sarkasmus. „Wollen Sie leugnen, dass nicht die heimliche Infiltration von Computern das Ziel sein sollte?", hakte Papier ärgerlich nach.

Die Verhandlung lief noch keine Stunde, da fiel Papiers K.o.-Bemerkung. So etwas wie heute habe er schon in der Verhandlung über das Luftsicherheitsgesetz erlebt, als ihm der Bundesinnenminister erzählen wollte, darin gehe es nicht um das Abschießen von durch Terroristen gekaperten Passagierflugzeugen.

Merke: Man sollte nicht versuchen, Verfassungsrichter für ebenso dumm zu verkaufen, wie man es mit dem Volk seit Monaten versucht!

Bezeichnend auch die Meldung bei tariftip.de:

Keine Antwort gaben die Experten auf die Frage, wie man einen Computernutzer ausspähen will, der für das Internet einen vom Hauptsystem getrennten Computer benutzt oder am Computer mit einer Live-CD wie beispielsweise Knoppix arbeitet, bei der das Betriebssystem von CD läuft. Carl-Friedrich Stuckenburg, Dozent für internationales Strafrecht, befasste sich mit der Frage, wie die gezielte oder versehentliche Online-Durchsuchung von Rechnern im Ausland juristisch bewertet werden kann. Die Frage könne relevant werden, etwa wenn ein observierter Laptop auf Reisen gehe oder ein deutscher Rechner mit einer belgischen UMTS-Karte ins Internet gehe.

Keine Antwort - kein Wunder, diese Fragen dürfte sich auch kaum sinnvoll beantworten lassen.

P.S. Lesenswert - oder eher erschreckend - auch, was laut FOCUS davon unabhängig schon heute so alles schnüffeltechnisch veranstaltet wird.

Das BVerfG und die Online-Schnüffelei

Das BVerfG verhandelt heute in einer Sache, die für die zukünftige Politik wohl richtungweisende Bedeutung haben wird - und die Medien schweigen weitgehend,. Einiges lässt sich aber doch finden, z.B. beim ZDF:

IT-Experten skeptisch
Die Karlsruher Verfassungsrichter wollten es genauer wissen und haben fünf IT-Experten gebeten, ihnen Theorie und Praxis der geplanten Online-Durchsuchungen zu erklären. Sicherheitsexperte Dirk Fox kommt in seiner Stellungnahme zu einem ernüchternden Ergebnis. Es seien ihm "keine Möglichkeiten bekannt, eine Online-Durchsuchung so zu gestalten, dass ein Zielsystem nicht wirksam davor geschützt werden kann", erklärt der Experte.

"Der Betreiber des Zielsystems kann durch geeignete Maßnahmen entweder die Installation ("Einnistung") der Durchsuchungssoftware auf seinem System verhindern oder durch Sicherheitssoftware die Arbeit der Durchsuchungssoftware aufdecken oder zumindest erheblich behindern", sagt Fox. Ähnlich skeptisch zeigt sich etwa auch Gutachter Andreas Pfitzmann, Leiter der Datenschutz-Forschungsgruppe an der TU Dresden.

Auch bei der Frage, wie gerichtsverwertbar die Beweise sind, die per Online-Durchsuchung gewonnen werden können, bleiben die Experten skeptisch. Daten können verändert oder gelöscht werden, wenn die Durchsuchungssoftware in den Rechner eindringt und sich installiert. Zudem könne nicht bewiesen werden, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich den PC bedient, also etwa belastende E-Mails geschrieben habe, sagt Sicherheitsexperte Fox.

Wie schon so oft gesagt - nicht nur juristisch, auch technisch mehr als fragwürdig!

Schlicht gelogen dürfte sein, was sich bei REUTERS findet:

Heckmann (der Vertreter der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen) erklärte, die Behörden wollten nicht auf die gesamte Festplatte zugreifen. Ziel seien lediglich die auf der Festplatte gespeicherten Kommunikationsdaten etwa zu E-Mails.

Wer soll das denn glauben ???

Das Interview mit Herrn WirrerWiefelspütz live aus Karlsruhe bei drradio lassen wir mal unkommentiert, es spricht für sich:

"ch bin seit Monaten der Auffassung, dass dieses Gesetz evident verfassungswidrig ist, weil Mindestschutzstandards für die Online-Durchsuchung nicht gegeben sind in diesem Gesetz. Das ist mit Händen zu greifen."

So, so, hört, hört, aber:

"Sehen Sie, ich persönlich - Dieter Wiefelspütz - bin seit geraumer Zeit der Überzeugung, dass wir die Online-Durchsuchung benötigen, unter strengsten rechtstaatlichen Hürden und Sicherungen."

Ach, also doch!

Und am Ende das Highlight: Die aktuelle "Live"-Berichterstattung von gulli:

Entsprechend kritisch reagierte das Gericht: Auf Heckmanns Ausführungen, welche Maßnahmen das Gesetz nicht beinhalte, kam die wörtliche Rückfrage "Reden wir eigentlich vom gleichen Gesetz?"

Tja, s.o. ...

Dienstag, 9. Oktober 2007

BioPerso - Kippt die SPD schon wieder um?!

Anscheinend gibt die SPD ihren Widerstand gegen den biometrischen Personalausweis auf, wie der Tagesspiegel und heise berichten. Neben dem digitalen Gesichtsbild sollen so auch zwei Fingerabdrücke in die elektronischen Ausweise auf einen kontaktlos auslesbaren Funkchip integriert werden.

Die Zitate der Herren Politiker hiezu sprechen für sich:

„SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält die Aufnahme der Fingerabdrücke in die kaum zu umgehenden Ausweise für verantwortbar, wenn darüber hinaus "definitiv und auf gar keinen Fall eine Speicherung vorgesehen ist". Der digitale Personalausweis sei ein "faszinierendes Modernisierungsprojekt". Angesichts der Vorteile, die dem Bürger mit dem neuen Dokument etwa bei der Erledigung von Meldeangelegenheiten oder der Altersprüfung im Internet vom privaten PC aus erwachsen könnten, werde er das Projekt mittragen."

„Definitiv und auf gar keinen Fall eine Speicherung vorgesehen" - ja, nee, is klar (was nicht ist, kann wird ja noch werden. Wie einfältig kann der Mann eigentlich sein?

„Der neue Personalausweis sei „ein faszinierendes Modernisierungsprojekt", mit dem die Bürger einen zeitgemäßen Personalausweis bekämen, der „der beste der Welt sein wird."

Die beste Datenschleuder mit Sicherheit, nicht umsonst schützt sogar Oberschnüffler Ziercke seinen Pass eingestandenermaßen mit Alufolie vor kontaktlosem Auslesen.

„Aufseiten der Union gibt es hierzu keinen Widerspruch. Zwar „wäre es unser Wunsch, den Fingerabdruck bei der ausgebenden Behörde zu speichern", führt CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl aus. Doch angesichts der Haltung der Sozialdemokraten habe man die Forderung zurückgestellt."

„Forderung zurückgestellt" - eben, s.o.

„Möglich wird mit diesem Ausweisformat per Internet dann beispielsweise die Kfz-Anmeldung, die Regelung von Meldeangelegenheiten oder etwa die Abfrage des Punktestands in Flensburg. Neben dem Internethandel soll die Authentifizierung auch für den Jugendschutz, etwa beim Verkauf von Alkohol oder Waffen, genutzt werden."

Welch’ ein toller Service, das ist bestimmt das, was die Bürger brauchen, nicht wahr, Herr Benneter:

„Und auch Klaus-Uwe Benneter, der den Fingerabdrücken bislang am kritischsten gegenüberstand, sagte am Montag: „Ich möchte sicher sein, dass es keine technische Möglichkeit gibt, später doch noch eine Datei zu erstellen. In Abwägung der Vorteile, die so ein Dokument hätte, könnte ich mir vorstellen, dass wir uns darauf verständigen können." Der biometrische Personalausweis sei sicher „ein Gewinn für die Bürger".

Vorteile? Gewinn? Aber sicher, ganz sicher - ebenso wie die Freiheit, die stirbt mit Sicherheit!