Mittwoch, 16. Januar 2008

Eilantrag gegen VDS ausgebremst

Zwei Juristen, drei Meinungen: Dieses alte Sprichwort bewahrheitet sich leider gerade beim des Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der „Mega-Verfassungsbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung, wie taz berichtet:

Die erhoffte Eilentscheidung lässt auf sich warten - weil sich die Richter darum streiten, wer das spannende Verfahren bearbeiten darf. ... Eigentlich ist das ein klarer Fall für den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der die meisten Grundrechtsklagen bearbeitet. Dort ist der liberale Richter Wolfgang Hoffmann-Riem für den Datenschutz zuständig. ... Doch auch der konservative Udo Di Fabio aus dem Zweiten Senat will das Verfahren betreuen. Sein Argument: Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung setzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie um - und für Europarecht sei nun mal er zuständig.

Jetzt hängen die Eilanträge in der Luft. Denn bis zur Klärung der Zuständigkeit ist niemand für den Fall verantwortlich. In Karlsruhe wird damit gerechnet, dass die Richter zunächst lange Schriftsätze wechseln, in denen sie begründen, warum ihr Senat den Fall bekommen soll und der andere nicht.

Das darf doch wohl nicht wahr sein!

(Link gefunden im law blog)

Schnüffel-Schäuble - Der Irrsinn geht weiter

SPON berichtet:

Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche sollen künftig vor Abhörmaßnahmen des BKA nicht mehr absolut geschützt sein. In den jüngsten Entwurf des neuen BKA-Gesetzes ist der Abhörschutz weiter eingeschränkt worden, bestätigte das Bundesinnenministerium. In den jüngsten Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes sei "eine Ausnahme vom Schutz der Berufsgeheimnisträger eingefügt" worden, erklärte ein Sprecher.

Demnach sollen im Einzelfall auch Telefone und Räume bislang besonders geschützter Be-rufsgruppen abgehört werden können, "soweit die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist." Das sei beispielsweise bei einer Gei-selnahme denkbar. Die Daten dürften in diesen Fällen jedoch ausschließlich zur Abwehr der jeweiligen Gefahr verwendet werden. Die Regelung sei "fachlich erforderlich und verfas-sungsrechtlich nicht zu beanstanden", erklärte der Sprecher. Durch die enge Zweckbindung sei eine - missbräuchliche - weitere Verwendung der Daten ausgeschlossen.

„Missbräuchliche Verwendung der Daten ausgeschlossen" - ja, nee, is klar! Wer’s glaubt - wird selig - oder wandert ggf. in U-Haft, je nachdem.

Montag, 14. Januar 2008

Datenspeicherung - die nächste Verfassungsbeschwerde droht

Wie heise berichtet, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, falls die Bundesregierung dem Vorhaben der EU-Kommission zur 13-jährigen Speicherung von Fluggastdaten zustimmt. "Mit der Registrierung Millionen unbescholtener Urlauber und Geschäftsreisender droht der nächste Verfassungsbruch", warnt Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. "Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Vorratsdatenanhäufung eindeutig verboten – egal für welche Zeitdauer und welche Personen", ergänzt der Jurist.

Gut so !

Freitag, 11. Januar 2008

Tauschen gegen Schnüffeln

Von einer netten Aktion des AK Vorratsdatenspeicherung berichtet heise:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat ein Verfahren ausgearbeitet, um der Registrierungspflicht auch von vorausbezahlten Handykarten ein Schnippchen zu schlagen. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern hat dafür eine Tauschbörse für SIM-Karten eingerichtet. Jeder Interessierte kann an eine dort angegebene Adresse eine mit mindestens zehn Euro aufgeladene und freigeschaltete Prepaid-Karte zusammen mit ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag schicken. Nach wenigen Tagen erhält er eine vergleichbare Smartcard fürs Handy eines anderen Nutzers zurück. Telefoniert der Teilnehmer an der Tauschbörse damit, sind beim Mobilfunkanbieter die Personalien des ursprünglichen Käufers der Karte gespeichert. Der Organisator des Wechselspiels selbst protokolliert nach eigenen Angaben keinerlei persönliche Daten der Tauschpartner. Die Registrierungspflicht von Handys wird so größtenteils ad absurdum geführt.

Erschreckend in diesem Zusammenhang - und ein Grund mehr, sich der Aktion anzuschließen:

Laut Bundesnetzagentur riefen Behörden 2006 über drei Millionen Mal Kundendaten bei den Telekommunikationsanbieter ab. Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste oder Finanzdienstleistungsaufsicht hätten sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber.

Nachtrag: Nach einer Meldung des AK Vorratsdatenspeicherung man sich entschlossen, die Handykarten-Tauschbörse vorerst auszusetzen. Ziel ist, die Sicherheit der einzelnen Teilnehmer weiter zu erhöhen und eine Überwachung noch wirkungsvoller zu verhindern.

Mittwoch, 9. Januar 2008

Kundendaten für Testzwecke missbraucht

Wie heise berichtet, missbrauchen deutsche Unternehmen Kundendaten für Testzwecke:

Laut einer Untersuchung des Ponemon-Instituts gefährden mehr als drei Viertel der deutschen Unternehmen vertrauliche Kundendaten, indem sie diese in Anwendungsstests oder bei der Softwareentwicklung benutzen. Sie sehen in den Daten eine kostengünstige Grundlage für Softwaretests. Im internationalen Vergleich bildet Deutschland damit das unrühmliche Schlusslicht. In anderen Länder kommen echte Daten erheblich seltener zum Einsatz: USA (69 Prozent), Großbritannien (58 Prozent) und Frankreich (43 Prozent).

Wieder einmal ein Anlass, an zurückhaltenden Umgang mit den eigenen persönlichen Daten zu erinnern und diese eben nicht unkritisch irgendwo einzutragen, ohne sich vorher die Frage zu stellen, ob das auch wirklich erforderlich ist.

Dienstag, 8. Januar 2008

Seid wachsam !

Mal etwas Kulturprogramm: Reinhard Mey war in den Siebzigern und Achtzigern schwer angesagt, heute ist es leider etwas still um ihn geworden - wohl auch ein Indikator für den intellektuellen Zustand unserer (?) Gesellschaft. Ein Kommentator im law blog des Kollegen Vetter machte auf einen hörenswerten Song bei YouTube aufmerksam: Sei Wachsam - SEHR hörenswert!

Montag, 7. Januar 2008

Vorratsdatenspeicherung gegen Gewaltkriminalität?

Hat OSM hat mal wieder ein Musterstück von Volksverdummung geliefert, von dem heise berichtet?

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble argumentierte heute auf einer Wahlkampfveranstaltung ... mit den Gewalttaten, die in den vergangenen Wochen Aufsehen erregt hatten, für die Vorratsdatenspeicherung. Erst heute Morgen haben erneut Jugendliche zwei Fahrgäste in der Münchner U-Bahn krankenhausreif geprügelt. Der CDU-Politiker meinte, dass die Festnahme der zwei Täter, die im Dezember einen Rentner überfallen haben, mittels Vorratsdaten erfolgt sei, weshalb deren Speicherung nötig sei. Allerdings wurden die Täter zu einem Zeitpunkt, an dem das Gesetz noch gar nicht in Kraft war, nicht mittels Vorratsdaten, sondern durch die Ortung eines gestohlenen Mobiltelefons ermittelt. Auch in dem zweiten spektakulären Fall wurden die Täter weder durch Vorratsdaten noch durch die ebenfalls ins Feld geführte Videoüberwachung gefasst, sondern durch Zeugenaussagen.

Angesichts der bisherigen Glanzleistungen dieses Herrn auf dem Gebiet IT-Technologie besteht allerdings ggf. auch die Möglichkeit, dass er’s tatsächlich nicht besser wusste bzw. die Unterschiede nicht kannte. ...

Donnerstag, 3. Januar 2008

Globaler Trend zur Totalüberwachung

Wie PC Magazin berichtet, sollten Deutsche, die (noch) auf Datenschutz Wert legen, nach Griechenland umziehen:

Das Land führt das Ranking der 47 geprüften Staaten an und hat als einziges Land 2007 das Prädikat "ausreichender Schutz gegen Missbrauch" bekommen. Meiden sollte man hingegen Großbritannien: Es bildet in der EU das Schlusslicht - mit der Einstufung als "endemische Überwachungsgesellschaft", zusammen mit Russland, Malaysia, China, Singapur, Taiwan, Thailand und den USA.

Das umfangreiche Datenschutzgesetz, das Griechenland so gut hat abschneiden lassen, orientiert sich dabei am deutschen Vorbild. Da ist es besonders bitter, dass das Vorbild Deutschland abgerutscht ist und 2007 nur noch auf dem siebten Platz rangiert - im vergangenen Jahr besetzte man mit der Einstufung "Umfangreicher Schutz und Sicherungsmaßnahmen" noch den Spitzenplatz in Europa. Die Klassifizierung hat sich gleich um zwei Stufen auf "Einige Sicherheitsmaßnahmen, aber geschwächter Schutz" verschlechtert – mit der Bemerkung "alarmierend starker Abbau des Schutzes".

... und bis hin zur „endemischen Überwachungsgesellschaft" werden wir es auch noch schaffen, das walte Wolfgang!

Zwischenupdate & Veranstaltungshinweis für den 15.01.2008

Ich wünsche, dass alle Leser ein geruhsames Weihnachtsfest hatten, gut ins neue Jahr gekommen sind und mein Mitblogger sich an dem gewonnenen Kalender erfreut.

Zwei, drei Themen möchte ich kurz aufgreifen:

Als erstes: Der ein oder andere mag die Umsetzung meiner Vorankündigung erwartet haben, aber ich war ein bisschen angeschlagen und im Büro war zu viel los, um das auch noch zu stemmen, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Die Fehlinfos von der Webseite des BMJ steht auf meinem Plan; Versprochen!

Als zweites: Ich bin am 08.01.2007 zu einer Vortragsveranstaltung zur Vorratsdatenspeicherng und den Berfsrechtlichen Implikationen von einem Kreis von Steuerberatern eingeladen worden. Leider ist das eine nicht-öffentliche Veranstaltung, die aber sicherlich spannend und informativ werden wird. Ich werde fragen, ob ich berichten darf.

Als drittes: Am 15.01.2008 findet eine Informations- und
Diskussionsveranstaltung in Köln statt: “Deutschland – ein Überwachungsstaat“ statt, Beginn 19.30 Uhr im Bürgerhaus Kalk, Kleiner Saal, Kalk-Mülheimer Str. 58, 51103 Köln(-Kalk). Der Kreisverband der Partei “die Linke“ hat die Veranstaltung organisiert.

Als Referenten sind eingeladen:
Elke Steven, Komitee für Grundrechte und Demokratie
Ein Vertreter der Deutschen Journalisten Union/DJU (angefragt)
Ralf Michalowsky, Pressesprecher der LINKEN NRW
sowie - ob meines Engagements beim AK VDS - meine Wenigkeit.

Ich muß dabei auch noch meine normale Arbeit - daily business - erledigen. Nach den Vorträgen im Januar wird's aber hoffentlich ein bisschen ruhiger werden und dann steht die Serie mit dem BMJ an...

Mittwoch, 2. Januar 2008

Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke ???

Das Jahr beginnt an der Datenfront leider nicht mit guten Nachrichten, sondern mit dem üblichen Politiker-Blabla, diesmal von der geschätzten (?) Bundesjustizministerin Zypries. Nach ihren Angaben der Bundesjustizministerin im FOCUS-Interview vom 29.12.2007 sollen die gespeicherten Daten von Telefon- und Internetverbindungen auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. „Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", sagte die SPD-Politikerin in einem Interview des Nachrichtenmagazins FOCUS. „Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit."

Liebe Frau BJMin,

1. Die Glaubwürdigkeit und insbesondere das Vertrauen der Bürger hat der Staat schon lange verloren, nicht zuletzt wegen derartiger Gesetze;
2. Die „Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie" ist mit den Daten sehr wohl möglich, nämlich auf dem einfachen Wege, dass die Musikindustrie Strafanzeige gegen illegale Up- bzw. Downloader erstattet, die dann Staatsanwaltschaft pflichtschuldigst die Daten abfragt, die dann der Industrie spätestens bei der Akteneinsicht zur Verfügung stehen;
3. Es bleibt zu hoffen, dass das BVerfG diesem Gesetzesmonstrum baldmöglichst den Garaus macht und die am 31.12.2007 eingereichte Verfassungsbeschwerde nebst Eilantrag kurzfristig den Erfolg haben, dass die Vorratsdatenspeicherung zunächst ausgesetzt und dann für verfassungswidrig erklärt wird.