... und morgen in ganz Deutschland. Wie golem berichtet, hat der deutsche Auslandsgeheimdienst BND mit der Govware für die umstrittene Onlinedurchsuchung in 90 Fällen Computer in Afghanistan und im Kongo angegriffen.
Na, ist doch ein tolles Testfeld für die geplanten Angriffe an der Heimatfont, oder?
Montag, 23. März 2009
Sonntag, 22. März 2009
Zypries will mehr Online-Schnüffelei allüberall
Dass die Generalbundesanwältin die Online-Schnüffelei auch zur Strafverfolgung einsetzen will, wurde bereits berichtet. Leider handelt es sich hier nicht um ihre Privatmeinung, vielmehr ist der entsprechende Gesetzentwurf bereits fertig, wie bei golem nachzulesen ist:
„Bei gutem Willen aller Beteiligten", nicht verehrter WoBo, befördern sie den Gesetzentwurf ganz schnell dahin, wo er hingehört: In die Tonne!
P.S.: „FDP-Innenexpertin Gisela Piltz nannte die Bosbach-Ankündigung, ein solches Gesetzesvorhaben innerhalb weniger Wochen abschließen zu wollen, einen "Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte". Wetten, dass sich das im Herbst ganz anders anhört, wenn eine Regierungsbeteiligung ins Haus steht?
Der Einsatz der Onlinedurchsuchung soll künftig auch auf die Strafverfolgung erweitert werden. Das hat Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärt. "Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen", so Bosbach.
„Bei gutem Willen aller Beteiligten", nicht verehrter WoBo, befördern sie den Gesetzentwurf ganz schnell dahin, wo er hingehört: In die Tonne!
P.S.: „FDP-Innenexpertin Gisela Piltz nannte die Bosbach-Ankündigung, ein solches Gesetzesvorhaben innerhalb weniger Wochen abschließen zu wollen, einen "Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte". Wetten, dass sich das im Herbst ganz anders anhört, wenn eine Regierungsbeteiligung ins Haus steht?
Freitag, 20. März 2009
Online-Schnüffelei auch zur Strafverfolgung?
Wie bei redmark.de zu lesen ist, hat die Generalbundesanwältin sich jetzt dafür ausgesprochen, die geheimen Online-Durchsuchungen nicht mehr nur für präventive Zwecke zur Gefahrenabwehr bei der Terrorbekämpfung sondern auch zur Strafverfolgung einzusetzen:
„Nicht mehr nur für präventive Zwecke zur Gefahrenabwehr ... sondern auch zur Strafverfolgung" - Gibt es irgend jemand, der/die nicht darauf gewettet hätte, dass derartige Ausweitung nicht lange auf sich warten lässt???
In dem umstrittenen BKA-Gesetz hatte der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt die Nutzung der geheimen Online-Durchsuchung nur für Zwecke der akuten Gefahrenabwehr gestattet. Geht es dagegen nach den Vorstellungen der Generalbundesanwältin Monika Harms, sollen die Strafverfolgungsbehörden die Erkenntnisse, die mit diesen Maßnahmen gewonnen werden, künftig auch für Zwecke der Strafverfolgung nutzen. Diese Forderung erhob die Generalbundesanwältin jetzt in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt.
Kritik von Datenschützern an derartigen Überwachungsmaßnahmen wollte sie nicht gelten lassen. So verwies sie darauf, dass es Polizei und Staatsanwaltschaften nicht darum gehe, großflächig die Inhalte von PCs einzusehen. Vielmehr komme dieses Verfahren nur in sehr wenigen Fällen zum Einsatz, wobei zudem die Rechte der Beschuldigten gewahrt blieben. Zudem äußerte sie ihr Unverständnis darüber, dass viele Menschen sich vehement gegen die Online-Durchsuchung aussprechen, zugleich jedoch persönliche Daten an vielen Stellen völlig freiwillig preisgeben.
Ihren Vorstoß begründet die Generalbundesanwältin unter anderem mit einer verschlechterten Sicherheitslage in Deutschland aufgrund der anstehenden Bundestagswahl. So sei etwa seit Anfang des Jahres eine deutliche Zunahme der islamistischen Propaganda im Internet zu verzeichnen, die sich explizit an deutsche Bürger richte und die dazu auch in deutscher Sprache verfasst sei. Mittels dieser Propaganda sollten Entscheidungen, etwa über Auslandeinsätze der Bundeswehr, beeinflusst werden, was eine ernst zu nehmende Situation darstelle.
„Nicht mehr nur für präventive Zwecke zur Gefahrenabwehr ... sondern auch zur Strafverfolgung" - Gibt es irgend jemand, der/die nicht darauf gewettet hätte, dass derartige Ausweitung nicht lange auf sich warten lässt???
Montag, 9. März 2009
Schäuble enttarnt
„Wie lassen sich Einschränkungen der Bürgerfreiheit als Gewinn für alle verkaufen? Indem man sie sprachlich vernebelt. Ein Katalog des Neusprech zur Inneren Sicherheit" findet sich bei Zeit online
Lesenswert!
Lesenswert!
BND - Schnüffeln, was das Zeug hält
Wie magnus.de berichtet, setzt der BND die Online-Durchsuchung intensiv ein
Betroffen ist aber offensichtlich nicht nur das Ausland:
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat laut Spiegel die Angriffssoftware für Online-Durchsuchungen im Ausland intensiv genutzt. 2008 kamen die Tools in über 2.500 Fällen zum Einsatz, zum Teil um Festplatteninhalte zu kopieren und an die Spione zu übermittelt. Auch wurden Keylogger installiert, um Passwörter abzufangen, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel.
Betroffen ist aber offensichtlich nicht nur das Ausland:
Erst im März 2008 war bekannt geworden, dass der BND in Afghanistan den Handelsministers Amin Farhang, sein Ministerium und dessen E-Mail-Kommunikation mit der Spiegel-Redakteurin Susanne Koelbl überwacht hatte. Verantwortlich war die Pullacher BND-Stelle "Operative Unterstützung und Lauschtechnik" (Opus), Referat 26E.
Dienstag, 24. Februar 2009
Abhören, lauschen und kein Ende
Kaum wurde Skype von Drogenhändlern als sicheres Kommunikationsmedium „geadelt", kommt auch schon der Gegenschlag, wie Golem berichtet:
Bald werden Brieftauben Hochkonjunktur haben. ...
Internettelefonie ist ein gutes Medium, um der Vorratsdatenspeicherung und anderen Nachstellungen durch die Behörden zu entgehen. ... Fahnder im italienischen Mailand bemerkten nach eigenen Angaben, dass ein Verdächtiger einen Komplizen auf Skype verwies, um die Details einer Drogenlieferung zu besprechen.
Strafverfolger aus mehreren europäischen Ländern haben deshalb eine Initiative ins Leben gerufen, um künftig die Möglichkeit zu haben, auch Internettelefonate belauschen zu können. Die Koordination der Maßnahmen wird auf Wunsch der italienischen Nationalen Antimafia-Staatsanwaltschaft (Direzione Nazionale Antimafia, DNA) Carmen Manfredda übernehmen. Sie ist das italienische Mitglied der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust). Zu ihren Aufgaben wird gehören, "unter Berücksichtigung verschiedener Datenschutzrichtlinien und Bürgerrechte die technischen und juristischen Hindernisse beim Abhören von Internet-Telefonie-Systemen aus dem Weg zu räumen", heißt es in einer Mitteilung von Eurojust.
"Die Möglichkeit, Internettelefonie abzuhören, ist ein wichtiges Mittel im Kampf gegen das internationale organisierte Verbrechen in Europa und anderswo", sagte Manfredda nach einem Treffen mit Justizbeamten in Mailand. "Unser Ziel ist nicht, Nutzer davon zu abzuhalten, die Vorteile der Internettelefonie wahrzunehmen, sondern zu verhindern, dass Kriminelle Skype und andere vergleichbare Dienste nutzen, um gesetzeswidrige Handlungen zu planen und durchzuführen."
Bald werden Brieftauben Hochkonjunktur haben. ...
Freitag, 20. Februar 2009
Terrorkinder?
Es wäre eine absolute Lachnummer, wenn es nicht ebenso traurig wie auch bezeichnend für den grassierenden Überwachungsirrsinn wäre, was u.a. Focus berichtet:
Ja, nee, is klar! Die „terrorverdächtigen Minderjährigen" lauern ja auch überall. „Überhaupt nicht nötig" haben wir insbesondere Politiker, die derartigen Schwachsinn auch noch öffentlich propagieren!
Der Verfassungsschutz soll bei Terrorverdacht künftig auch Daten von Minderjährigen speichern können. So will es zumindest die Union. Die Altersgrenze muss für die elektronische Speicherung personenbezogener Daten von derzeit 16 Jahren auf 14 oder 12 Jahre gesenkt werden, sagte der Innenexperte der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), der „Berliner Zeitung" vom Freitag. Ziel sei eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger. ... „Das sind Vorschläge, die mir überhaupt nicht nötig erscheinen", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD).
Ja, nee, is klar! Die „terrorverdächtigen Minderjährigen" lauern ja auch überall. „Überhaupt nicht nötig" haben wir insbesondere Politiker, die derartigen Schwachsinn auch noch öffentlich propagieren!
Samstag, 31. Januar 2009
Hartz-IV-Schnüffler
Ein Kommentator wies uns darauf hin, dass Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Abenteuerliches berichtet:
So weit sind wir also schon! Aber was tut man nicht alles für die Aussicht auf eine „Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes und eine Sicherheitszulage".
Hartz-IV-Bezieher sollen für mobile Observation des Verfassungsschutzes vermittelt werden. Bei Ablehnung sind Sanktionen nicht ausgeschlossen.
(aus jW vom 27. 1. 09)
Dem Verfassungsschutz gehen offenbar die Spitzel aus. Denn solche werden jetzt schon per Stellenausschreibung unter Erwerbslosen rekrutiert. So erhielt Hartz-IV-Bezieher Thomas Waldbauer (Name von der Redaktion geändert) aus Berlin zu Jahresbeginn über die Agentur für Arbeit ein Angebot des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Gesucht werden Observationskräfte und Truppführer für den mobilen Einsatz. ... Erwartet wird in jedem Fall die Bereitschaft, zu ungünstigen Zeiten – auch nachts und am Wochenende – zur Verfügung zu stehen sowie viel Geduld für die Bespitzelung mitzubringen. Dafür winken Spitzeltruppführern eine Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes und eine Sicherheitszulage. Auch in Köln sind Stellen für Schlapphüte frei. Bis Ende Januar läuft die Bewerbungsfrist.
Eine Nichtbewerbung auf die Stellen könnte unter Umständen zu Sanktionen führen, heißt es aus der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom 20. Januar. Voraussetzung sei, daß der Leistungsempfänger bei der Übersendung des Vermittlungsvorschlags über die Rechtsfolgen einer Ablehnung informiert wurde. ...
Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit sei es allerdings »nicht zweckdienlich, wenn Leistungsempfänger ›angehalten‹ werden, sich auf Stellen beim Verfassungsschutz zu bewerben«, heißt es weiter in der Antwort an die Linksfraktion. Die Tätigkeiten bei der Behörde setzten eine starke Identifikation mit der Aufgabe voraus. »Aus diesem Grund sollten die Stellen nur solchen Leistungsempfängern vorgeschlagen werden, die ein Interesse an derartigen Aufgaben haben. Eine Pflicht zur Bewerbung auch für nicht interessierte Leistungsempfänger soll nicht begründet werden.«
So weit sind wir also schon! Aber was tut man nicht alles für die Aussicht auf eine „Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes und eine Sicherheitszulage".
Mittwoch, 28. Januar 2009
Der europäische Datenschutztag
ist heute, am 28.01.2009. Vor 28 Jahren wurde die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet.
Bin gespannt, ob sich einer der typischen Kandidaten da reinsetzt. Zuzutrauen wäre es einigen...
Bin gespannt, ob sich einer der typischen Kandidaten da reinsetzt. Zuzutrauen wäre es einigen...
Montag, 26. Januar 2009
Das Schnüffelblog wird zwei ...
... nein, nicht Schnüffelblogs, sondern Jahre alt. ;-) Gelegenheit, allen Lesern und inbesondere Kommentatoren für ihr Interesse zu danken und: Bleiben Sie wachsam!
P.S. Falls noch jemand als Co-Autor mitwirken möchte, bitte kurze Mail an das Schnüffelblog.
P.S. Falls noch jemand als Co-Autor mitwirken möchte, bitte kurze Mail an das Schnüffelblog.
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