Montag, 10. September 2007

Denunziantentum als Bürgerpflicht gem. StGB?

Wahr ist, dass der OSM das Volk mal wieder mit tollen Vorschlägen und juristischen Halbwahrheiten beglückt, wie AFP berichtet:

Schäuble: Islamverbände müssen radikale Mitglieder anzeigen
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Islamverbände in Deutschland zur Mithilfe bei der Fahndung nach radikalen Islamisten aufgefordert. "Die Anzeige von schweren Verbrechensplanungen ist heute schon Bürgerpflicht, das steht im Gesetz", sagte Schäuble der "Welt am Sonntag". Er erwarte auch von den Islamverbänden, dass sie auf Personen, die erkennbar in "radikale Milieus" ab-gleiten, hinweisen. Zuvor hatte bereits Justizministerin Brigitte Zypries gefordert, dass muslimische Gemeinden in Deutschland künftig radikale Mitglieder den Sicherheits-behörden melden müssten.

Halbwahr ist, dass die "Anzeige von schweren Verbrechensplanungen" heute schon Bürgerpflicht ist und steht im Gesetz steht, vgl. § 138 StGB - Nichtanzeige geplanter Straftaten. Zudem kann gem. § 139 StGB u.a. von Strafe abgesehen werden, wenn die in § 138 StGB genannte Tat nicht versucht worden ist.

Wahr ist, dass zwischen einem nebulösen Abgleiten in „radikale Milieus" und den in § 138 StGB genannten schweren Straftaten ein erheblicher qualitativer Unterschied besteht. Der OSM (und auch Frau Zypries) sollten also nicht so tun, als ob sie etwas Selbstverständliches forderten.

Kauf von Puderzucker und Holzkohle bald registrierungspflichtig?

Eine herrlich sinnfreievolle Idee unser aller (?) Justizministerin publiziert die Netzeitung:

Die im Sauerland verhafteten Terrorverdächtigen konnten unbehelligt große Mengen Was-serstoffperoxid kaufen, um damit Bomben zu bauen. ... Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat eine Registrierungspflicht bei dem Verkauf von bestimmten Chemikalien vorgeschlagen, die zum Bombenbau geeignet sind. «Die Tatsache, dass die Chemikalie, um die es bei den drei jetzt gefassten Tätern ging, frei im Handel erhältlich ist, ohne dass der Name registriert wird beim Kauf, halte ich nicht für sonderlich glücklich», sagte Zypries am Sonntag im Deutschlandfunk.

Puderzucker ist auch frei im Handel erhältlich, ohne dass der Name registriert wird, und aus Unkraut-Ex und Puderzucker lassen sich bekanntlich Bomben basteln. Aber Unkraut-Ex gibt's ja angeblich nicht mehr ... und wer kauft schon Kaliumchlorat?

Aber da wäre noch die Holzkohle. Wird zum Grillen gern genommen, ist aber auch Bestandteil von Schwarzpulver (daher auch die Farbe). Da kommt bei ALDI & Co. sicherlich Freude auf, wenn die Kundennamen registriert werden müssen.

Anti-Schnüffel-Software ?!

PC Welt bietet Gpg4win zum kostenlosen Download an:

"Gpg4win ist eine recht komplexe Open-Source-Software zum Verschlüsseln von Dateien und Mails. Das Programm ist die Weiterentwicklung von GnuPG. Zunächst müssen Sie über den Schlüssel-Assistenten einen eigenen Schlüssel erzeugen, danach importieren Sie die Schlüssel Ihrer Korrespondenzpartner."

Tatsächlich ist die Verschlüsselung natürlich völlig nutzlos, da die Online-Schnüffelei ja vor der Verschlüsselung ansetzen soll, oder? ;-)

Dass das mit der sog. Online-Durchsuchung von PCs allerdings überhaupt nicht funktioniert, sondern eine Überwachung des Datenverkehrs voraussetzt, steht auf einem anderen Blatt.

Mittwoch, 5. September 2007

Unisono ...

... klingt doch viel netter als „gleichgeschaltet", was man hierzulande sicherlich gar nicht gerne hört, auch und gerade nicht bei den Medien. Zufällig entdeckt: Für die Schlagzeile „Schäuble erhält Unterstützung für Online-Durchsuchungen" verzeichnet Google „ungefähr 24.700" Treffer. Sollte das einem nicht doch zu denken geben ?!

Anti-Terror-Kampf - Dichtung, Wahrheit und Gerede

Drei Terrorverdächtige haben Glück gehabt - Sie sind nicht mit einer Rakete oder anderen Tötungsmitteln beschossen worden, wie es der OSM für "diskutabel" hält, sondern nur festgenommen. Und das ganz ohne Online-Schnüffelei, wie der OSM betont, denn die ist - zu seinem bekanntlich größten Bedauern ja derzeit (noch) nicht erlaubt, und der OSM hält sich an die Gesetze, wie er betont.

Dennoch sprach er sich - natürlich - dafür aus, entsprechende Gesetze zu schaffen. Anders ausgedrückt, die Festnahme hat gezeigt, dass es auch ohne die vom OSM doch so dringend befürworteten drastischen Maßnahmen geht, dennoch brauchen wir - natürlich - umgehend die Legalisierung der Online-Schnüffelei!

Etwas anderer Ansicht ist da Frau Zypries: „Die mutmaßlichen Terroristen hätten überwiegend über das Internet kommuniziert. Ihre Beobachtung sei damit schon nach geltender Rechtslage möglich gewesen. Dafür sei jedenfalls die Online-Durchsuchung nicht erforderlich gewesen."

Sieh an, sieh an: Die gefürchtete Kommunikation „über das Internet", und deren Observierung ist auch ohne zusätzliche Schnüffelgesetze möglich! Ob der OSM das tatsächlich nicht weiß?

Auch BKA-Präsi Ziercke hält unverdrossen munter drauf: „Das Internet droht, ein strafverfolgungsfreier Raum zu werden. Hier werden schwerste Straftaten und Terroranschläge vorbereitet und der Staat soll keine Möglichkeit haben, das zu verhindern?"

Strafverfolgung im Internet - das klingt ja wirklich toll! Cybercops an die Front!

Peinlich nur, dass er in einem aktuellen FAZ-Interview am o5. September offensichtlich nicht einmal etwas von den drei verhafteten Terrorverdächtigen wusste. Jedenfalls gab er zu Protokoll: „Derzeit haben wir keine konkreten Anhaltspunkte für eine Anschlagsplanung". Oder war er schon so aktuell, dass er diesen angeblich geplanten Anschlag - weil ja erfolgreich verhindert - schon nicht mehr einbezog?

Und natürlich darf auch Herr Bosbach nicht fehlen: „Die dramatischen Ereignisse der letzten Stunden zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht», sagte Bosbach im Gespräch mit Netzeitung.de. Das betrifft insbesondere die Bereiche Ausbildung in einem Terrorlager und das Verbreiten von Anleitungen zum Bombenbau via Internet oder in anderer Form". Das seien „besonders gefährliche Handlungen, die bis jetzt straflos sind und zukünftig strafrechtlich geahndet werden sollten".

Da sind sie also wieder, die beliebten Bombenbauanleitungen. Es wird einen ausländischen Terroristen natürlich mächtig beeindrucken, dass seine - zukünftig vielleicht dem Zugriff teutscher Verfolger via Online-Durchsuchung schutzlos ausgelieferte - Bombenbauanleitung auch noch strafbar ist.

Warum nicht einfach einmal die Kirche im Dorf lassen, wie es sogar der ansonsten manchmal etwas wirr wirkende Herr Wiefelspütz tat: "Ich höre, dass Herr Bosbach einen Zusammenhang herstellt mit der Online-Durchsuchung. Das halte ich für abwegig. Wir sollten diesen wichtigen Fahndungserfolg nicht instrumentalisieren für tagesaktuelle Debatten."

EBEN !!!

Dienstag, 4. September 2007

Einfach mal F..... halten, Frau M. !

... wann bzw. warum erklärt bekanntlich Dieter Nuhr. Leider hält die Dame sich nicht daran, und macht gleichzeitig mehr als deutlich, dass die entsprechenden Voraussetzungen bei ihr durchaus und offensichtlich gegeben sind, wie u.a. bei Reuters Deutschland zu lesen ist:

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich hinter die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble zur Ausspähung von privaten Computern gestellt. "Es kann doch keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat", sagte die CDU-Vorsitzende am Dienstag auf einem Parteikongress in Hanau. "Deshalb sind wir für Online-Durchsuchungen."

Ein Raum, in dem Terroristen sich austauschen können ... Ah ja - mal wieder das furchterregende Internet als Bühne, Hort und Heimat der Schwerkriminalität, bekanntlich „eine Welt, in der jede Sauerei stattfindet"

Dass Terroristen sich dort (man beachte das Wort "Raum") sicher austauschen (können), ist zweifellos ebenso selbstverständlich wie unerträglich und muss natürlich unverzüglich verhindert werden! Wie dieses - alle technischen und juristischen Bedenken einmal gänzlich vernachlässigt - mit Hilfe deutscher Gesetze über sog. Online-Durchsuchungen allerdings tatsächlich im bekanntlich internationalen Netz tatsächlich funktionieren soll, sollte Frau M. allerdings auch einmal konkret erklären. Das dürfte doch für eine (Ex-) Diplom-Physikerin nicht so schwer sein, oder ??? Falls doch - s.o.!

Bundestrojaner - klappt eher nicht !

Ein bisschen Grundlageninformation zum Thema Bundestrojaner bzw. Online-Durchsuchung findet sich in der ZEIT. Traurig nur, dass die Damen und Herren Politiker, die immer so wichtig über dieses Thema schwafeln, offensichtlich noch nicht einmal diesen Kenntnisstand haben.

GEZ & Co. sollen auch schnüffeln dürfen?!

Ein Kommentator zum letzten Artikel macht auf eine geplante neue Schnüffelermächtigung aufmerksam, zu finden am Ende des Entwurfs zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag:

2. § 8 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:

(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die von ihr beauftragte Stelle nach Absatz 2 kann zur Feststellung, ob ein den Vorschriften dieses Staatsvertrages genügendes Rundfunkteilnehmerverhältnis besteht, und zur Verwaltung von Rundfunkteilnehmerverhältnissen personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass

1. die Datenbestände dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die Gebührenpflicht zuzulassen, insbesondere durch Abgleich mit dem Bestand der nach § 3 angemeldeten Rundfunkteilnehmer und

2. sich die Daten auf Angaben zu

a) Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer bestimmten Personengruppe,
b) Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen,
c) Vor- und Familiennamen,
d) Titel,
e) Anschrift und
f) Geburtsdatum

beschränken und kein erkennbarer Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hat. Es dürfen keine Daten, die Rückschlüsse auf tatsächliche oder persönliche Verhältnisse liefern könnten, an die übermittelnde Stelle rückübermittelt werden. Die Daten sind spätestens zwölf Monate nach ihrer Erhebung zu löschen. Sie sind unverzüglich zu löschen bei Feststellung des Nichtbestehens oder des Bestehens eines Rundfunkteilnehmerverhältnisses, das den Voraussetzungen dieses Staatsvertrages entspricht. Das Verfahren der regel-mäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenvermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt."

Man beachte: „Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen". Besonders nett die Formulierung: „... kein erkennbarer Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hat."

Diese Annahme, liebe Schnüffelfans, besteht grundsätzlich. Nicht nur ich habe „ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung" meiner Daten. Und dieses ist auch per se „schutzwürdig", und zwar allein schon wegen meines (noch!) verfassungsrechtlich verbrieften - „garantierten" sage ich bewusst nicht (mehr) - Rechts auf informationelle Selbstbestimmung!

Vgl. auch die Kritik bei bitcom:

„Der Entwurf für den „10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" sieht vor, dass die GEZ auch Kundendaten von Unternehmen und gewerblichen Adresshändlern abfragen darf. „Das wür-de ohne Wissen der betroffenen Kunden geschehen", erklärt Rohleder. „Die Ermächtigung ist bewusst wolkig formuliert."

Montag, 3. September 2007

„Online-Durchsuchung" - nachgefragt

„Warum fragt man seitens der Medien hier nicht einmal viel konkreter nach ???" war die Schlussfrage im letzten Artikel. Richten wir diese doch einmal direkt an einige namhafte Repräsentanten der Angesprochnen (FOCUS, Spiegel online, STERN, Süddeutsche, WELT, ZEIT):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Diskussion um die sog. „Online-Durchsuchung" beschäftigt die Medien nun schon seit diversen Monaten. Leider wird - auch und gerade von Politikern - immer nur dieses Schlagwort verwendet, ohne es näher zu definieren.

Hielten Sie es nicht auch für sinnvoll, diesbezüglich jeweils konkret nachzufragen bzw. einmal an eine Reihe von Politikern die Frage zu stellen, was genau sie sich unter dem Begriff „Online-Durchsuchung" vorstellen?

Mit freundlichen Grüßen

J. Melchior"

Ob und ggf. welche Rückantworten es gab, wird hier berichtet werden.

Online-Schnüffelei - der nächste Dammbruch

Kaum hat sich die erste Aufregung über den vom CCC publizierten Entwurf der Änderung des BKA-Gesetzes - leider viel zu schnell - gelegt, preschen sog. „bayerische CSU-Spitzenpolitiker" schon wieder weiter vor, wie heise berichtet:

„Mehrere bayerische CSU-Spitzenpolitiker haben sich am Wochenende für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Dabei wollen sie über die heftig umstrittenen Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch hinausgehen und polizeiliche Online-Razzien nicht nur zur Terrorabwehr gestatten. So erklärte etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber beim Festakt "60 Jahre Junge Union" in Berlin, seine Partei sage "selbstverständlich ja zu Online-Untersuchungen von Terrorverdächtigen und bei Verdacht auf schwere Straftaten". Natürlich müssten insbesondere die Ursachen des islamistischen Terrorismus bekämpft werden. "Aber wir brauchen auch im eigenen Land die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für hohe Standards an Sicherheit und für den Schutz unserer Bürger vor diesen Gefahren." Insbesondere "die kleinen Leute" seien auf einen starken Staat angewiesen. Und da das Kommunikationsmittel der Verbrecher im 21. Jahrhundert das Internet sei, müssten die Computer von Schwerverbrechern überwacht werden.

Ob diese scheidende Politmumie tatsächlich weiß, wovon sie redet, mag bezweifelt werden. Interessant ist jedenfalls der letzte Satz: Weil das "Kommunikationsmittel der Verbrecher im 21. Jahrhundert das Internet" ist, müssen "Computer von Schwerverbrechern überwacht" werden - aha, und weil man von vornherein nicht weiß, wer Schwerverbrecher ist und wer nicht, überwacht man zur Feststellung dessen prophylaktisch erst einmal jeden PC, zumindest von Verdächtigen, oder wie?

Und dann noch die unsägliche bayerische Justizministerin Beate Merk, die wirklich nicht müde wird, ihre bereits überdeutlich demonstrierte Ahnungslosigkeit von der Materie durch Geschwafel zu kaschieren:

Die bayerische Justizministerin Beate Merk warf einigen Gegnern der geplanten heimlichen Ausforschung "informationstechnischer System" eine Fehlinformation der Öffentlichkeit vor. Die Debatte werde zum Teil "ideologisch verbrämt", behauptete die CSU-Politikerin im Deutschlandfunk. Es würden "ganz bewusst Ängste geweckt" und "Horrorszenarien" über flächendeckende Untersuchungen verbreitet. Diese seien in Wirklichkeit jedoch technisch gar nicht möglich. Die Maßnahme soll ihrer Ansicht nach bei schwersten Delikten wie Mord, Terrorakten oder Kinderpornografie zum Einsatz kommen. Ausnahmsweise sollte dabei bei Gefahr in Verzug auch zunächst auf eine richterliche Genehmigung zu verzichten sein. Generell hält Merk es für wichtig, dass der Staat mit technisch sehr versierten Kriminellen "auf Augenhöhe" umgehe, um die Bürger zu schützen. Dabei müssten auch die Planer von Verbrechen entlarvt werden.

(Die üblichen Verdächtigen namens Beckstein, Karl Heinz Gasser (thüringischer Innenminister) und Ziercke fehlten natürlich auch nicht)

Wie hier schon lange vorhergesagt: es geht keineswegs nur um die Bekämpfung des allgegenwärtigen und immer wohlfeilen Terrorismus. Ist die Tür zur Online-Schnüffelei erst einmal aufgestoßen, der Anwendungsbereich auf die sog . „Schwerkriminalität erweitert, wird es nicht lange dauern, bis sie zum universellen Fahndungsinstrument erweitert wird - denn schließlich hat heutzutage ja fast jede(r) einen PC.

Das Kardinalproblem liegt zudem darin, dass hier immer plakativ über die sog. „Online-Durchsuchung" schwadroniert wird, ohne jemals klar zu definieren, was hiermit eigentlich gemeint sein soll. Eines ist jedenfalls klar: Es geht keineswegs „nur" darum, online fremde PCs durchzuschnüffeln, sondern um generelle Überwachung des Datenverkehrs Verdächtiger im Internet. Im Übrigen sei wieder einmal daran erinnert, dass einerseits unbestritten schon sog. „Online-Durchsuchungen" durchgeführt worden sind, andererseits man seitens der Regierung so tut, als wenn diese Technologie noch nicht (ganz) einsatzreif ist. Warum fragt man seitens der Medien hier nicht einmal viel konkreter nach ???