Dienstag, 29. April 2008

Experten kritisieren neue Vorstöße zu Online-Durchsuchungen ...

... berichtet heise:

Kein gutes Haar an neuen Plänen zu Netzbespitzelungen ließen Juristen und Techniker auf einer Tagung zu den Konsequenzen der Karlsruher Entscheidung über heimliche Online-Durchsuchungen am heutigen Montag in Berlin. Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ausspähung informationstechnischer Systeme mitgeklagt hatte, warf der Politik einen "Mangel an Ernsthaftigkeit" vor. Die Regierungen in Berlin und in Bayern "verspielen die Glaubwürdigkeit", warnte auch der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann auf der von der Humanistischen Union (HU) und der Friedrich-Naumann-Stiftung organisierten Veranstaltung. Mit der jetzt offenbar erfolgten Einigung im Regierungslager könne "man gegen gut ausgebildete Terroristen nichts ausrichten".

Logisch, nur: Wer ohnehin schon nicht weiß, wie man in einen Computer „hineinkommt" und wer nicht weiß, was ein Browser ist, wird auch das nicht verstehen.

Sonntag, 27. April 2008

Der OSM läßt nach "Sprengstoffgrundstoff"-Käufern schnüffeln

Wie SPON berichtet, sollen Käufer von Chemikalien polizeilich überprüft werden:

Privatkunden, die bestimmte Chemikalien kaufen wollen, müssen damit rechnen, heimlich von der Polizei überprüft zu werden. Eine entsprechende Vereinbarung schloss das Bundesinnenministerium mit Handelsverbänden. Mit dieser Überprüfung sollen potentielle Bombenbastler aufgespürt werden. Alle beteiligten Firmen sollen verdächtige Kunden an die Landeskriminalämter melden. Eine entsprechende Meldung des SPIEGEL bestätigte das Bundesinnenministerium. ...

Während bislang nur Käufer von höherkonzentriertem Wasserstoffperoxid, Natriumchlorat, Kaliumchlorat und Kaliumperchlorat betroffen sind, will Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Vereinbarung möglichst schnell auf neun sogenannte Sprengstoffgrundstoffe ausdehnen. Das jedoch lehnen die Verbände ab. Ihrer Meinung nach werde zudem nur ein geringer Teil der Händler erfasst. "Manche der Stoffe gibt es schließlich auch im Baumarkt oder beim Friseur", kritisiert Ralph Alberti, Geschäftsführer des Verbands Chemiehandel. ...

So wirklich neu ist die Idee anscheinend nicht, die Bayern machen das schon länger, was immer ein „Sprengstoffgrundstoff" auch sein mag. Ob ich mir vielleicht schon beim nächsten Kauf von Holzkohle Gedanken machen sollte?

(s. auch hier)

Donnerstag, 24. April 2008

Bundestrojaner - Irgendwer lügt hier:

Kleine Nachrichtenschau:

Wolfgang Schäubles Innenministerium ist sich seiner Sache ganz sicher. Der Bundes-Trojaner sei einsatzbereit, verfassungskonform und nicht aufzuspüren: Das hatte es in Ant-wortschreiben an die SPD-Fraktion und das Justizministerium mitgeteilt. SPON vom 29.o8.2007 (!)

Diese Aussage verblüfft. Denn am 10. April hat die Bundesregierung eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Entwicklungsstand so beantwortet: "Im BKA (Bundeskriminalamt - d.Red.) wird derzeit die technische Umsetzbarkeit einer Online-Durchsuchung im Rahmen eines Ent-wicklungsprojektes geprüft." Ob diese Maßnahme als polizeiliches Mittel tauglich sei, könne noch gar nicht bewertet werden. Das klingt gar nicht nach einer "einsetzbaren Version". SPON a.a.O.

Das BKA sei derzeit mit "Hochdruck" dabei, die entsprechende Spionagesoftware zu erstel-len, erklärte der Chef der Einrichtung, Jörg Ziercke, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Die deutschen Ermittler sind bislang selbst noch nicht in der Lage, die umstrittenen heimli-chen Online-Durchsuchungen durchzuführen. heise vom 16.o4.2008.

BKA-Gesetz - Weitgehend unbrauchbar ...

... jedenfalls, was die Onlineschnüffelei angeht. Eigentlich logisch für jeden, der sich auch nur ein bisschen mit der Materie beschäftigt. Für alle anderen steht’s bei SPON.

Aber das lesen Brigitte Was-ist-ein-Browser Zypries und Wolfgang Ich-bin-kein-Verfassungsbrecher Schäuble ja auch wieder nicht.

Online-Schnüffelei für alle

SPON berichtet:

Online-Durchsuchungen auch für Geheimdienst interessant
Heinz Fromm, Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, beobachtet die Diskussion um das BKA-Gesetz mit Interesse. Das dort vorgesehene Instrument der Online-Durchsuchung würde seine Behörde auch gern nutzen, sagte er in einem Radio-Interview.

Klar, wer möchte das nicht? Die Medienindustrie, die Werbebranche, die Finanzämter ...
Sonst noch wer???

Montag, 21. April 2008

BKA-Gesetz: Horrorkatalog

„Klartext" zu den Befugnissen unserer verehrten Obrigkeit gemäß dem neuen BKA-Gesetz findet sich im law blog des Kollegen Vetter.

GRAUENHAFT!

Der OSM, Nadis-Neu und die Wahrheit

SPON berichtete:

Schäuble stoppt neues Computersystem für Verfassungsschutz
Das völlig veraltete Computersystem muss zur Beobachtung von Extremismusverdächtigen zunächst reichen: Der Verfassungsschutz erhält vorerst keine neue technische Ausstattung. Innenminister Schäuble hat die Modernisierungspläne nach SPIEGEL-Informationen gestoppt - aus Kostengründen.

Laut dpa via PC WELT ergeben sich allerdings einige Zweifel an dem Wahrheitsgehalt dieser Meldung:

Verfassungsschutz-Computersystem fehlerhaft
Nadis-Neu, das neue Computersystem der deutschen Verfassungsschützer, verursacht derzeit zahlreiche Probleme. Entgegen der Aussage von Wolfgang Schäuble sei das Projekt jedoch nicht gestoppt worden.

Das Bundesinnenministerium weist die Aussagen Schäubles als überzogen zurück: „Das ist ein technisch sehr anspruchsvolles Großprojekt", erklärt Ministersprecher Stefan Paris. Das auf den Namen Nadis-Neu getaufte Computersystem werde in enger Abstimmung mit den Innenministerien der Länder weiter bearbeitet. Dafür sei jedoch die Klärung zahlreicher schwieriger Details notwendig.

Der Spiegel-Artikel führte zudem erhebliche Risiken bei der Auftragsvergabe an. Auch die Gesamtfinanzierung von Nadis-Neu sei aktuell noch unklar. Mit den bereitgestellten elf Millionen Euro soll das Projekt nicht umsetzbar sein, hieß es im Spiegel. Mit Nadis-Neu will die Regierung den Zugriff der Verfassungsschützer auf die Daten von Extremismusverdächtigen deutlich verbessern. Zugehörige Protokolle und Fotos ließen sich damit über das Internet deutschlandweit verwalten. Derzeit arbeitet der deutsche Verfassungsschutz noch mit der Vorgängerversion Nadis (Nachrichtendienstliches Informationssystem), die aus dem 70er Jahren stammt und laut Spiegel-Bericht total veraltet sei. Die Anzahl der personenbezogenen Eintragungen belief sich Anfang 2007 auf knapp über eine Million. Da in NADIS jedoch nur personenbezogene Daten gespeichert werden, nicht aber vorliegende Kenntnisse über verfassungsrechtliche Verletzungen, unterstellt eine Speicherung im System allein noch keinen kriminellen oder terroristischen Hintergrund.

„Das Bundesinnenministerium weist die Aussagen Schäubles als überzogen zurück" - Ist der OSM jetzt nicht mehr Herr im eigenen Laden oder hat er nun völlig den Überblick verloren?

Sonntag, 20. April 2008

Gesetzentwurf „BKA-Gesetz" zum Nachlesen ...

... und Schaudern gibt es via Netzpolitik hier (Stand: 16.o4.2008). Soweit es unter lit. „C. Alternativen" heißt: „Keine" ist das m.E. glatt gelogen. Die beste Alternative wäre, den Unsinnn schlicht zu lassen!

Datei Gewalttäter Sport ??

Die Polizei des Landes NRW informiert:

Die Datei über Gewalttäter, die insbesondere im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen auftreten, versetzt die Polizei bundesweit in die Lage, durch gezieltere Maßnahmen gegen Einzelne zum sichereren Verlauf von Veranstaltungen beizutragen.

Welche Personen werden in dieser Datei gespeichert?
Zunächst werden die Daten solcher Personen gespeichert, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen der folgenden Straftaten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder die deswegen rechtskräftig verurteilt worden sind:

Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Sachschadens
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB)
Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Verstöße gegen das Waffengesetz
Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB)
Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB)
Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB)
Raub- und Diebstahlsdelikte
Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB)
Handlungen nach § 27 Versammlungsgesetz
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB)
Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)

Darüber hinaus werden aber auch die Daten von Personen gespeichert, gegen die von der Polizei Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen angeordnet wurden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden. Soweit nicht ohnehin ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wurde, können auch Daten von Personen gespeichert werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden, wenn sie in der Absicht mitgeführt wurden, im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu begehen.

Der „Zusammenhang mit Sportveranstaltungen ist hier wohl eher nur rudimentär erkennbar. Vielmehr wird anscheinend munter gespeichert, was nicht schnell genug die Bäume hoch kommt. Aber man muss ja nicht der Datei laden, wie die Polizei freundlicherweise erklärt:

Wie vermeide ich die Speicherung in dieser Datei?
Es versteht sich von selbst, dass ich einen großen Teil möglicher Speicherungsgründe dadurch vermeiden kann, dass ich keine Straftaten begehe. Daran sollte ich allein schon wegen der Gefährlichkeit solcher Taten, dem Schaden, den ich damit anderen und mir selbst zufüge, und der strafrechtlichen Konsequenzen denken.

Also, immer schön anständig bleiben ...

Freitag, 18. April 2008

Online-Schnüffelei - Die spinnen, die Minister!

Kaum haben sich die beiden Nullnummern auf Ministersesseln auf einen sogenannten Kompromiss geeinigt, fangen auch die Länderminister an zu spinnen, wie z.B. bei hr-online nachzulesen ist.

Hessens geschäftsführender Innenminister Bouffier (CDU) riskiert erneut Streit im Parlament. Der in Berlin gefundene Kompromiss in Sachen Online-Durchsuchung ist ihm zu lasch. Bouffier will mehr Befugnisse für die Polizei bei der Online-Überwachung. Ermittler sollen auch in Wohnungen eindringen dürfen, um die benötigte Spionagesoftware auf Computern installieren zu können. Nach dem zwischen CDU und SPD im Bund ausgehandelten Kompromiss dürfen "Trojaner" nur von außen, etwa per E-Mail-Anhang, auf die Rechner von Verdächtigen aufgespielt werden. Das ist jedoch relativ schwierig. "Es gibt bestimmte Voraussetzungen, da müssen wir in eine Wohnung hineinkommen", meint deshalb Bouffier. Er legt sich damit erneut mit SPD, Grünen und Linken im Landesparlament an. Die drei Parteien sind gegen weitergehende Befugnisse für Ermittler bei Online-Durchsuchungen. ...
Einen Sonderweg hat auch Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) für sein Land angekündigt. Er nannte es widersprüchlich, dass nach dem Bundes-Kompromiss zum BKA-Gesetz ein Polizei-Techniker jetzt eine Videokamera in der Wohnung eines Verdächtigen installieren könne, aber nicht Computertechnik zum Ausspähen von Daten. Skeptisch sieht den Kompromiss auch Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD): "Da wäre ein Krimineller schon sehr dämlich, wenn er einen E-Mail-Anhang mit einem Bundestrojaner öffnen würde."

EBEN, Herr Minister! Ganz so doof sind die bösen Terroristen nämlich nicht!

Nett auch, was SPON berichtet:

... sieht der Entwurf vor, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes künftig Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür: In den Räumen müssen verdächtige Personen verkehren. Laut dpa-Bericht heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person "richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und
2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird."
Betont wurde immer wieder, dass diese Maßnahmen nur bei "dringender Gefahr" anzuordnen sind.
...
Ministerpräsident Erwin Huber kündigte an, Bayern werde in einem eigenen Gesetz eventuell das Eindringen in Wohnungen erlauben. Die CDU-Innenminister aus Baden-Württemberg und Hessen, Heribert Rech und Volker Bouffier, unterstützen Hubers Initiative.

Nur bei dringender Gefahr, ja, nee, is klar! Die nächste Verfassungsbeschwerde dürfte so sicher sein wie das Amen in der Kirche.

Fast schon eine Garantie

wenn es heißt: "Schäuble: Entwurf für Online-Razzien ist verfassungsgemäß", dann wird dem mE nicht so sein.

Da ganz offensichtlich über den Entwurf eines Gesetzes geredet und fleißig Pressearbeit gemacht wird: wo ist denn der Entwurf, dass jeder selber prüfen kann, ob der Entwurf den verfassungsmäßigen Vorgaben genügt?

So lange über etwas geredet wird, was nicht bekannt ist, sind solche Aussagen nichts anderes als heiße Luft. Ich hoffe wirklich, dass die Nebelkerze, die grade aus dem BMI kommt, auffällt.

Nachtrag des Co-Autors: Der CCC hat da was veröffentlicht.

Nachtrag von DB (20.04., 13:00 Uhr): Das ist der Entwurf von November 2007. Da fehlen so "lustige Dinge", wie § 20k Abs. 7 BKAG-E: nach dem die abgegriffenen Daten erst (und nur) dann an einen Richter zur Kontrolle gehen sollen, wenn zwei Beamte des BKA (davon einer mit Befähigung zum Richteramt), Zweifel haben, ob und dass die Daten einen “Eingriff in den Kernbereich privater Lebensführung” darstellen könnten. Wenn die Beiden keine Zweifel an dem (Nicht-)Eingriff haben, dann wird kein Richter die Daten sehen.

Donnerstag, 17. April 2008

Online-Schnüffelei - Viel heiße Luft

PC WELT berichtet:

Die Tücken der Online-Durchsuchung
Die Durchsuchung von Computern birgt viele Tücken. Rechtliche Fragen sind nur die eine Seite des Problems. Mindestens ebenso bedeutsam sind die technischen Herausforderungen: Denn aus Angst vor gefährlichen Viren, trojanischen Pferden und Phishingprogrammen haben viele Computernutzer ihre Rechner in schwer zu knackende Festungen verwandelt. ...

Doch das Vorbereiten einer heimlichen Online-Durchsuchung ist gerade bei technisch begabten Verdächtigen langwierig und sehr teuer. Wollen Polizisten oder Verfassungsschützer heimlich in einem Computer eindringen, müssen zunächst Experten den Zielrechner analysieren: Dazu zählt das verwendete Betriebssystem, der Internetzugang, Schutzprogramme und die Kommunikationsdienste, die der Verdächtige nutzt. Wenn man einen Computer nur über das Internet erreichen will, ist man davon abhängig, wie oft und lange ein Verdächtiger im Netz ist. Dass die neugierigen Ermittler dabei ihre Zielperson treffen, ist nicht hundertprozentig sicher.

Der Karlsruher Sicherheitsberater Dirk Fox hatte in einem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht geschrieben: "Will man sicherstellen, dass die Durchsuchungssoftware auf keinem anderen als dem gewünschten Zielsystem installiert wird, gibt es keine Alternative zur manuellen Installation." Will heißen: Fahnder müssten demnach eigentlich in die Wohnung des Verdächtigen einbrechen und dort auf dem Rechner ihre Programme installieren, um nicht den Falschen zu erwischen. Dies allerdings ist nach der am Dienstag erzielten Einigung zwischen Justiz- und Innenministerium nicht erlaubt. Also muss alles versucht werden, dass der Verdächtige nichts von der Geheimdurchsuchung mitbekommt. Antivirenprogramme schlagen bei Schnüffelangriffen schnell Alarm. Die Fahnder werden wohl darauf angewiesen sein, dass ihre Zielpersonen es mit der Computersicherheit nicht so Ernst nehmen. ...

Logo, gerade die bösen Terroristen und Kinderschänder haben ja nichts anderes als ihre finsteren Machenschaften im Sinn, da werden sie schon auf Sicherheit nicht so viel Wert legen. Und überhaupt, die 10 Fälle im Jahr ...

Mittwoch, 16. April 2008

LIDL war nur der Anfang ...

Der STERN forscht weiter

Die von stern und stern.de aufgedeckte Überwachung von Mitarbeitern gibt es nicht nur bei Lidl. Recherchen des stern haben jetzt ergeben: Weitere Discounter wie Penny, Plus und Norma setzen systematisch versteckte Kameras und Detektive ein, um ihre Beschäftigten zu kontrollieren.

Dem stern liegen Protokolle aus 150 Einzelhandelsfilialen von Firmen aus ganz Deutschland und quer durch die Branche vor. Neben des Discountern wie Penny, Plus, Norma und Netto (Edeka-Tochter) ließen selbst anspruchsvollere Märkte wie Rewe, Edeka, Tegut, Hagebau oder Famila ihre Mitarbeiter bespitzeln und die Beobachtungen schriftlich festhalten. Die ältesten Protokolle stammen aus dem Jahr 2003, die jüngsten vom Dezember 2007. Sie zeigen, dass die Detektive permanent gegen Gesetze verstoßen haben.

Kennt jemand hier in der Nähe noch einen Tante-Emma-Laden?

Mögen täten wir schon wollen ...

Wie heise berichtet, arbeitet das BKA "mit Hochdruck" am Bundestrojaner:

Nach der prinzipiellen Einigung zwischen den federführenden Ressorts der Bundesregierung über einen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und die damit verknüpfte Ausforschung von IT-Systemen zeigt sich die Wiesbadener Polizeibehörde nach eigenen Angaben gut gerüstet für die versprochenen neuen Befugnisse. Das BKA sei derzeit mit "Hochdruck" dabei, die entsprechende Spionagesoftware zu erstellen, erklärte der Chef der Einrichtung, Jörg Ziercke, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Die deutschen Ermittler sind bislang selbst noch nicht in der Lage, die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen durchzuführen. Entsprechende Schnüffelprogramme seien aber auch von anderen Ländern zu bekommen, die bereits Festplatten ausspähen, meinte Ziercke. Man könnte so jederzeit mit den verdeckten Durchsuchungen anfangen. Genauere Angaben, wie die erforderlichen Trojaner auf Zielrechnern installiert werden sollen, machte er nicht. Zugleich ging der SPD-Mann weiter davon aus, dass das geplante Ermittlungsinstrument angesichts der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr als zehnmal im Jahr zum Einsatz kommen werde.

„Die deutschen Ermittler sind bislang selbst noch nicht in der Lage, die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen durchzuführen" - merkt eigentlich wirklich niemand, wie hier wieder das Volk veralbert wird? Die unselige Thematik wird nun inzwischen seit Jahren diskutiert, und in Wirklichkeit steht die Technik noch gar nicht zur Verfügung?? Man kennt die Technologie nicht - jedenfalls nicht vollständig - , will hierüber aber schon Gesetze erlassen???

Nicht zu vergessen die Tatsache, dass man wegen (angeblich) „nicht mehr als zehn" Fällen pro Jahr bereits einen immensen Kotlateralschaden angerichtet und das - soweit noch rudimentär vorhandene - Vertrauen der Bürger in die Politik irreversibel geschädigt hat.

Dienstag, 15. April 2008

Die Schnüffelkoalition steht

heise berichtet:

Schäuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die heftig umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Der letzte offene Streitpunkt war die Fassung der geplanten Befugnisse für die Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Agenturmeldungen zufolge haben die beiden Kontrahenten auch hier nun Nägel mit Köpfen gemacht. Nach Abschluss der Abstimmung zwischen beiden Ressorts werde der mehrfach überarbeitete Entwurf mit deutlich erweiterten präventiven Überwachungsmöglichkeiten für das BKA zur Terrorabwehr zunächst an die Länder geschickt. Mit einer Verabschiedung im Kabinett sei dann vor der Sommerpause zu rechnen.

Kommentieren mögen das andere, mir ist nur noch schlecht. Wer mit dem OSM kooperiert, hat sich als Ministerin disqualifiziert. Stattdessen die Äußerung von Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen:

Dass Zypries hier mitgegangen sei, spreche eine deutliche Sprache über die Achtung der Bürgerrechte bei der SPD und im Justizministerium.

STIMMT!

Montag, 14. April 2008

Online-Schnüffelei auch bei Blackberry und iPhone?

Nach wie vor völlig unbeirr- und belehrbar, basteln der OSM und seine Helfershelfer weiter an der totalen Kommunikationsüberwachung, wie bei magnus.de zu lesen ist:

Die vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Online-Durchsuchung soll offenbar auch Daten von internetfähigen Mobilgeräten wie Blackberry, PDA und iPhone erfassen. Das hat die Bundesregierung nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post jetzt erstmals offiziell bestätigt.

"Das Bundeskriminalamt wird auf der Grundlage geltenden Rechts künftige Entwicklungen im Bereich der IT- und Kommunikationstechnik ausrichten", zitiert die Zeitung aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Düsseldorfer FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz. Zugleich verweigerte die Bundesregierung die Veröffentlichung von Einzelheiten der neuen Regelung. Eine detaillierte Auskunft würde den "erfolgreichen Einsatz" der Software gefährden, heißt es in der Stellungnahme. "Das ist eine neue Qualität der Online-Durchsuchung", kritisiert die Abgeordnete Piltz gegenüber der Zeitung. Das BKA arbeitet seit einiger Zeit an einer Software, um Rechner ausspionieren zu können. Diese muss voraussichtlich aber vor Ort auf dem Rechner des zu Überwachenden installiert werden.


PC WELT dazu:

Bleibt die Frage, wie das Programm in so abgeschottete Geräte wie den Blackberries von RIM oder gar dem Apple iPhone geschleust werden soll - via Jailbreak oder gezielte Verteilung über iTunes?

Für mich bleibt eher die Frage, wann man diese Totalüberwachungsphantasten endlich vom Hof jagt.

P.S. Der ganze Aufwand betrifft wohlgemerkt nur ca. 10 Fälle pro Jahr - wenn man denn dem OSM und Konsorten glauben kann. Aber wer tut das schon ???

Montag, 7. April 2008

Online-Schnüffelei einmal anders

magnus.de berichtet:
berichtet:

Bis zu 100.000 Internetnutzer in den USA sind in der jüngeren Vergangenheit von ihren Internetprovidern heimlich ausspioniert worden. Für Werbezwecke wurden mittels "Deep Package Inspection" alle Internetaktivitäten der Kunden überwacht, berichtet die Washington Post. ... Dabei nehmen sie es mit dem Schutz der Privatsphäre nicht so genau. Um dem Wunsch der werbenden Unternehmen nach einer optimalen Zielgruppenansprache besser nachkommen zu können, werden auch schon einmal die eigenen Nutzer ausspioniert. Wie die Washington Post jetzt herausgefunden hat, wurde die Internetnutzung von mindestens 100.000 Kunden" mittels "Deep Package Inspection" (DPI) überwacht und hinsichtlich der Nutzungsgewohnheiten analysiert.
...
Internetnutzer können sich vor DPI derzeit nur teilweise schützen. Wo möglich, kann mit einem Webserver über das verschlüsselte HTTPS-Protokoll statt des üblichen HTTP-Protokolls ohne Verschlüsselung kommuniziert werden. Dann kann mittels DPI nicht mehr beobachtet werden, welche Dateninhalte übertragen werden. Die Auswahl an Internetangeboten, die HTTPS unterstützen, ist allerdings beschränkt. Ergänzend oder alternativ können Anonymisierungsdienste benutzt werden, die das Surfverhalten verschleiern. Der Gewinn an Sicherheit wird in diesem Fall jedoch üblicherweise mit einem Verlust an Geschwindigkeit und Komfort erkauft. Eine Kombination aus HTTPS und Anonymisierung, die manche Anonymisierungsdienste bieten, ist praktisch immer kostenpflichtig.

Es dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis ähnlicher Unfug auch hier versucht wird.

Mittwoch, 2. April 2008

Einbrechen oder nicht Einbrechen ...

Wie der Tagesspiegel berichtet, gibt es schon wieder Streit um die unselige Online-Schnüffelei. Allen voran natürlich der wackere Streiter für Recht, Geradlinigkeit und Demokratie, Dieter Wirrerspütz:

Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte, er lehne eine der vorgesehenen Varianten des Fahndungsinstruments ab: Für die Online-Durchsuchung in die Wohnung eines Verdächtigen einzudringen. Ohne einen direkten Zugriff auf einen Rechner allerdings halten Fachleute und die Union das Instrument für absolut unzureichend. Wiefelspütz ist „der persönlichen Überzeugung", sagte er dem Tagesspiegel, „dass die SPD den heimlichen Eintritt in die Wohnung nicht mitmachen wird". ... Denn Artikel 13 im Grundgesetz über die „Unverletzlichkeit der Wohnung", stünde dem entgegen. ...

Der Innenexperte der Union und Berichterstatter für das Thema Online-Durchsuchung, Clemens Binninger (CDU), drängt die SPD, ihre Bedenken aufzugeben. „Es liegt doch in der Natur der Sache, dass wir, wenn wir den Sicherheitsbehörden aus guten Gründen die Online-Durchsuchung erlauben, ihnen auch die Möglichkeit geben müssen, im Bedarfsfall physisch auf den Rechner zuzugreifen." Dabei handele es sich schließlich nicht um eine Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen, sondern lediglich um ein Betreten. „Und das ist von der heutigen Verfassungslage im Bereich der Gefahrenabwehr gedeckt."

Ach, wirklich? Sehr feinsinnig! Durchsuchen nicht, aber Reinschauen darf man ja mal, oder? Juristische Billigargumentation folgender Sorte:

Art. 13. Abs. I GG: Die Wohnung ist unverletzlich.
Art. 13. Abs. II GG: Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Folglich stehen nur „Durchsuchungen" unter Richtervorbehalt, „Betreten" ist auch so erlaubt. Ja, nee, is klar!

Und übrigens: Wenn man schon mal in der Wohnung des bösen Terrorverdächtigen ist, was hindert dann daran, seine Festplatte gleich 1:1 zu kopieren? Wozu also noch online schnüffeln?

P.S. Sehr lesenswert, wie klar unsere Verfassung einstens formuliert war - z.B. auch Art. 13 GG - und was nach 59 Jahren Verschlimmbesserung daraus geworden ist.

Dienstag, 1. April 2008

RFID-Chip für alle wird Pflicht

Wie soeben bekannt wurde, habe sich Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries heute auf einem geheimen Treffen verständigt:

Allen Neugeborenen ist ab sofort sogleich nach der Geburt ein RFID-Chip zu implantieren, auf dem sämtliche Daten des neuen Bürgers gespeichert sind. Die „Nachrüstung" der übrigen Bundesbürger hat bis zum o1. April 2009 zu erfolgen. Bundesjustizministerin Zypries feierte es als Erfolg, dass von der zunächst zusätzlich geplanten Tätowierung eines Barcodes auf der Fußsohle abgesehen werden soll.

Dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar daraufhin ankündigte, ins Exil zu gehen, konnte noch nicht bestätigt werden.