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Schäubles lange Liste für weitere Ermittlungsbefugnisse
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat am Donnerstag in einer Koalitionsrunde umfangreiche Forderungen zum Ausbau der Überwachung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gestellt, die von Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) über Vereinfachungen beim großen Lauschangriff bis zu Rasterfahndungen reichen. Bereits aktuell verfolgte Gesetzesänderungen zum Zugriff der Ermittler auf die Maut-Daten im Lkw- Bereich sowie auf Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Internet über die heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen durften auf der langen Wunschliste nicht fehlen.
Nutzung der Maut-Daten: Zur Erinnerung: Die Mautbrücken fotografieren nicht etwa nur LKWs, sondern jedes Fahrzeug, das sich ihnen nähert. Erst in einem zweiten Schritt werden dann (angeblich) alle Daten vernichtet, die nichts mit LKWs zu tu haben.
Weitere Präventivbefugnisse soll das BKA bei der Telekommunikationsüberwachung allgemein sowie bei der höchstgerichtlich zurückgewiesenen Rasterfahndung erhalten. Die Zahl der abgehörten Telefonate in der BRD ist in den letzten Jahren schon explosionsartig angestiegen und dürfte europa- wenn nicht sogar weltweit die höchste sein. Dass die Rasterfahndung nicht die gewünschten Erfolge gebracht hat, ist ein offenes Geheimnis.
Großer Lauschangriff: Die Union plädiert für die Einführung des so genannten Richterbandes. Demnach dürften die Ermittler zunächst Gespräche komplett und automatisch aufzeichnen. Erst im Anschluss soll dann ein Richter entscheiden, was davon privat und daher zu löschen wäre. Glaubt wirklich irgendjemand ernsthaft, dass auf diese Weise auch nur Minimalanforderungen an den verfassungsrechtlich geschützten Bereich privater Lebensführung erfüllt werden?
Die Union will künftig die Fingerabdrücke nicht nur im Chip des biometrischen Reisepasses speichern. Die Daten sollen vielmehr zusätzlich bei den Meldeämtern hinterlegt werden. Kritiker sehen darin durchaus zu Recht einen verfassungswidrigen Einstieg in eine zentrale Bundesdatei biometrischer Merkmale, die von Datenschützern immer wieder zu verhindern gesucht wird.
De facto geht es Wolfgang-ich-bin-anständig-Schäuble offensichtlich um die Abschaffung der verfassungsrechtlich (noch) garantierten Unschuldsvermutung:
„Zudem philosophierte der CDU-Politiker über grundlegende Änderungen an der Sicherheitsarchitektur, durch die auch die Pfeiler des Rechtsstaates nicht ungeschoren davon kommen sollen. So müsse zunehmend unterschieden werden zwischen der repressiven Strafverfolgung und der präventiven Strafverhinderung. Letztere werde immer wichtiger, "weil die Gefahren so groß sind". Gegenüber Selbstmordattentätern sei mit dem Strafrecht nicht viel auszurichten. Hier dürfe das Unschuldsprinzip "nicht mehr so einfach" gelten und man müsse "lieber im Zweifel verhindern, dass es Todesfälle gibt". Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Linken, Petra Pau, hielt dagegen, dass Präventivüberwachung "der Schritt vom Rechtsstaat zum Überwachungsstaat" sei. Jeder könne ins präventive Visier geraten. "Das Volk gilt nicht mehr als souverän, sondern als kriminell. Das ist die Philosophie, und die lässt das Grundgesetz Kopf stehen."
Wer da noch meint, er/sie habe „ja nichts zu verbergen", dem/der ist nicht mehr zu helfen!
Vgl. auch heise online:
Datenschützer: "Unschuldige geraten in die Anti-Terrordatei"
„Im Umfeld des symbolischen Startschusses für die Anti-Terrordatei am Freitag haben Datenschützer an ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Dateiverbund von 38 deutschen Sicherheitsbehörden erinnert. Bei dem neuen Ermittlungsinstrument handle es sich an sich zwar nicht um einen "Super-Gau", erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber Focus Online. Er sei sich aber sicher, "dass auch Unschuldige dort hineingeraten werden". Das Problem liege vor allem an der Erfassung von so genannten Kontakt- und Begleitpersonen. Dabei könne es sich etwa um Bewohner eines Studentenheims handeln, in dem ein vermeintlicher Terrorverdächtiger lebt."
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