Dienstag, 25. August 2009

Videoüberwachung - Sinnlose Geldverschwendung?!

Wie heise berichtet, ist nach einem britischen Polizeibericht Videoüberwachung ineffizient:

Auf 1000 Überwachungskameras in London kommt statistisch gesehen die Aufklärung von nur einer Straftat. Dies geht aus einem internen Bericht der Metropolitan Police hervor, der über eine Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Vereinigten Königsreichs jetzt ins Licht der Öffentlichkeit geriet. Die hohen Erwartungen der Bevölkerung in "Closed Circuit Television" (CCTV) würden damit insgesamt enttäuscht, schreibt der Verfasser des Berichts, Chief Inspector Mick Neville. Schließlich werde den Bürgern vielfach erzählt, dass sie pro Tag 300 Mal von Kameras erfasst würden.

Die geringe Effizienz der Videoüberwachung, die sich Großbritannien allein zwischen 1996 und 2006 rund 500 Millionen Pfund hat kosten lassen, schreibt Neville vor allem einer mangelhaften Auswertung des Videomaterials zu. ... Im vergangenen Jahr hatte die Association of Chief Police Officers (ACPO) bereits auf eklatante Schwächen bei der Videoüberwachung hingewiesen. Gewaltverbrechen und spontan begangene Straftaten könnten die Kameras beispielsweise nicht verhindern.

Aber wo man diese schöne Technik doch erst einmal hat. ...

Donnerstag, 20. August 2009

Umgehen von Kinderporno-Sperren strafbar?

Der ja auch schon im Rahmen der unseligen Diskussion über die noch unseligere Online-Schnüffelei nicht gerade durch besondere Sachkompetenz in Erscheinung getretene BKA-Päsi Jörg Ziercke beglückt die Nation laut heise wieder mit fragwürdigen Auffassungen, aber auch interessanten Einzelheiten:

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat vor den Gefahren eines Missachtens der geplanten staatlichen Warnhinweise vor kinderpornographischen Webseiten gewarnt. "Die bewusste Umgehung des Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko", sagte der Chef der Wiesbadener Polizeibehörde Ende vergangener Woche auf einer Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Mainz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann. Laut einem MP3-Mitschnitt der gut zweistündigen Debatte verdeutlicht nach Ansicht Zierckes der Staat "allen" durch das Zeichen: "Ab hier machen Sie sich strafbar." Logisch sei dabei, dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt und damit der Vorsatz des Besitzverschaffens von Kinderpornos nachweisbar werden könne.

„Logisch ..., dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt ... werden könne" - also findet die doch angeblich nicht mehr geplante Erfassung der IP-Adressen von Besuchern der „Stopp-Schild-Seiten" doch statt?!! Ist ja interessant.

Lesenswert dazu der Kommentar bei kieslichdaily.de !

Dienstag, 18. August 2009

M-V’s Datenschützer Karsten Neumann für Überwachungsgesetze?

Am 20. Juli 2009 hatte ich aufgrund eines Zeitungsartikels dem Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, per e-mail folgende Frage gestellt:

Sehr geehrter Herr Neumann,

unter der Überschrift "Testlauf: Polizei erfasst 73 000 Auto-Kennzeichen" werden Sie in der OZ u.a. wie folgt zitiert:

"Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter, Karsten Neumann, fordert, weitere Einsätze der Automatischen Kennzeichen-Lesegeräte bis zur Klärung oder Rechtsgrundlagen auszusetzen. "Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern muss geändert werden", sagte er.

Sind Sie wirklich der Auffassung, das SOG M-V müsse (im Sinne von "solle") geändert werden um derartige Aktionen zu legalisieren, anstatt diese schlichtweg als verfassungsrechtlich höchst problematisch schlicht zu unterlassen - oder handelt es sich hier um ein Fehlzitat?

Eine Antwort steht bis heute aus. Sollte man dieses Schweigen als Zustimmung werten? Ist der Datenschützer also wirklich dafür, das verfassungsrechtlich höchst problematische Kennzeichen-Scanning durch die Polizei gesetzlich zu legalisieren? Das wäre dann ungefähr so peinlich wie eine Verfassungsbeschwerde vor dem falschen Gericht. ;-)

Montag, 10. August 2009

Der „normale" alltägliche Überwachungshorror ...

... wird bei ZEIT online plastisch geschildert. Absolut lesenswert!

Ein grausames Szenario, aber leider nicht mehr Science Fiction, sondern schon längst harte Realität. Kleiner Tipp: Die *.pdf-Ausgabe des Titels herunterladen und per Fax, mail o.ä. an alle Bekannten schicken, die „nichts zu verbergen haben".

Montag, 3. August 2009

Paneuropäische Schnüffelei allüberall

So langsam wird auch der letzte Bereich von der paneuropäischen Schnüffelwut erfasst, wie heise vermeldet:

EU möchte bei Rechnungen mitlesen
Während die Wogen um die Weiterreichung europäischer Bankdaten an US-Behörden hochschlagen, blieb es um ein EU-eigenes Projekt bislang still. In ihrem schon im Januar veröffentlichten Vorschlag zur Vereinfachung der Rechungsdirektive sieht die EU-Kommission ein länderübergreifendes Kontrollrecht vor.

§ 249 dieses Entwurfs erlaubt den "zuständigen Behörden" eines Mitgliedlandes, auf Online-Rechnungen von Bürgern und Firmen in anderen EU-Staaten zuzugreifen, sie herunterzuladen und zu "benutzen". Bezeichnenderweise erstreckt sich diese Regelung nur auf digitale Dokumente - ein erklärtes Ziel der neuen Direktive ist es jedoch, elektronische und papierne Rechnungen gleichzustellen. ...

Der Finanzausschuss des Bundestages hat zu der geplanten Direktive keinen Kommentar abgegeben. Die Bundesregierung denkt nach eigenem Bekunden noch nach, da für sie "der Abbau von Bürokratiekosten und die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs gleichwertige Ziele" seien.

Was es angesichts eines solchen Irrsinnsprojekts noch „nachzudenken" gibt, anstatt es sofort und unmissverständlich abzulehnen, erschließt sich jedenfalls mir nicht!

Montag, 27. Juli 2009

EU-Bankdaten for U.S.A.?

Der Datenhunger unseres freundlichen (?) Verbündeten kennt keine Grenzen. Jetzt wird ein neues Schnüffelprojekt auf EU-Ebene angeschoben, wie bei ZEIT online nachzulesen ist:

Die Außenminister haben entschieden: Die Kommission wird mit den USA über ein Abkommen verhandeln, das amerikanischen Fahndern den Zugriff auf erlaubt. Die Minister erteilten der Kommission am Montag in Brüssel ein entsprechendes Mandat. Deutsche Datenschützer und Politiker kritisierten das Vorhaben heftig; in Deutschland gab es Widerspruch aus dem gesamten Parteienspektrum. Die Kritiker fürchten, durch den Zugriff der US-Fahnder könnten Persönlichkeitsrechte der Bankkunden verletzt werden. Zudem bemängeln sie, dass das Europäische Parlament keine Möglichkeit hatte, Einfluss auf das geplante Abkommen zu nehmen.

So weit, so schlecht! Das einzig positive scheint hier, dass offensichtlich Politiker aller Parteien diese Idee gar nicht so toll finden und selbst Bayerns Innenminister (!!) Joachim Herrmann (CSU) fürchtet, das Abkommen bedeute einen "schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre".

Montag, 20. Juli 2009

Kennzeichen-Scanning als Testlauf?

Unser Käseblättchen, die OZ, berichtet:

Mit einem Großversuch hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen sechs Monaten im deutsch-polnischen Grenzraum die automatische Erfassung von Autokennzeichen getestet. Die ist juristisch höchst umstritten. Datenschützer kritisieren den flächendeckenden Einsatz der Lesegeräte, weil damit alle Fahrzeuge registriert werden und im Missbrauchsfall Bewegungsprofile von Bürgern erstellt werden könnten.
...
Nach Polizeiangaben wurden bei 49 Kontrollen von Mitte Dezember bis Mitte Juni im Bereich bis 30 Kilometer vor der Grenze insgesamt mehr als 73 000 Fahrzeugkennzeichen erfasst. Zum Einsatz kam das sogenannte Kfz-Kennzeichenlesegerät PoliScan, das die Firma Votronic in Wiesbaden lieferte. ...

So weit, so schlimm. Nicht viel besser liest sich allerdings, was der Datenschutzbeauftragte von sich gegeben haben soll - wenn er das denn tatsächlich so gesagt haben sollte:

Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter, Karsten Neumann, fordert, weitere Einsätze der Automatischen Kennzeichen-Lesegeräte bis zur Klärung oder Rechtsgrundlagen auszusetzen. „Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern muss geändert werden", sagte er. Denn laut Paragrafen 43a und 27a dürfe die elektronische Datenerfassung nur zur „Gefahrenabwehr beziehungsweise zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung" angewandt werden.

Falls der Datenschutzbeauftragte tatsächlich der Meinung ist, das SOG M-V müsse (im Sinne von „solle") geändert werden, um derartige Schnüffelaktionen zu legalisieren, sollte er wohl lieber seinen Hut nehmen.

Freitag, 17. Juli 2009

Die spinnen, die Schweizer!

- jedenfalls wenn eine Meldung bei heise Wirklichkeit wird:

Die Schweizer Regierung plant laut einem Zeitungsbericht die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen. Die überregionale Zeitung der Deutschschweiz Wochenzeitung berichtet, ab dem 1. August müssen Internetprovider zur "Echtzeit-Überwachung" in der Lage sein. Das gehe aus vertraulichen Dokumenten hervor, die der Zeitung vorliegen. Demnach solle künftig das gesamte Surfverhalten einer Person abgefangen werden können, wenn ein Strafverfahren eröffnet worden sei. Konkret heißt es in dem Bericht: "Der Staat liest Diskussionen in Chats oder Einträge in Foren mit, hört bei Gesprächen über Dienste wie Skype mit oder guckt zu, sobald die Person eine Webcam aktiviert."
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Der OSM & Co. wären allerdings sicherlich begeistert.

Späh-Attacke auf Bankkonten - Schnüffelskandal?

Die Süddeutsche berichtet:

Alleine zwischen Januar und Juni 2009 haben Finanzämter, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden 56.975 private Bankkonten überprüft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, berichtet die Rheinische Post. Anlass für die Späh-Aktionen waren demnach einerseits Vermögensüberprüfungen bei Hartz-IV- und Bafög-Empfängern. Andererseits wurden auch Konten von Verdächtigen zur Abwehr von Straftaten überprüft.

Für die Überwachung von Konten gibt es eigentlich klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Wichtigster Punkt: Die Betroffenen müssen nachträglich informiert werden, das ist in der Abgabenordnung so vorgesehen. Ob die Kontoinhaber nach der Späh-Attacke tatsächlich informiert wurden, konnte die Bundesregierung jedoch nicht sagen, heißt es in dem Bericht.

In der FDP herrscht nun Empörung. "Die Bundesregierung beweist eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen", sagte die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. "Bei Maßnahmen wie der Kontoabfrage muss der Betroffene wenigstens hinterher informiert werden. Sonst ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht möglich."

Seit dem Jahr 2003 ist es Behörden gestattet, die Konten verdächtiger Menschen einzusehen. Allerdings darf dies nur im Kampf gegen Steuerhinterziehung oder Terrorismus geschehen. Auch die Arbeitsagenturen dürfen Empfänger staatlicher Transferleistungen überwachen - allerdings nur, wenn die Nachfrage beim Bürger selbst "keine Aussicht auf Erfolg hat".

„Vermögensüberprüfungen bei Hartz-IV- und Bafög-Empfängern - im Kampf gegen Steuerhinterziehung oder Terrorismus" ja, nee, is klar!

Wie ernst man allerdings die Empörung der FDP wirklich nehmen darf, ist eine andere Frage. Kann sie etwa garantieren, dass derartiges sich im Falle ihrer doch ach so herbeigesehnten Regierungsbeteiligung ab Herbst dieses Jahres nicht wiederholt?

Samstag, 11. Juli 2009

Demnächst schwarz-gelb? Zieht Euch warm an!

Nach den derzeitigen Unfrageergebnissen besteht eine nicht unerhebliche Gefahr Wahrscheinlichkeit, dass die CDU in Koalition mit dem CDU-Wahlverein (gelegentlich auch FDP genannt) die nächste Bundesregierung stellen wird.

Wer glaubt, die FDP könnte hier ein Korrektiv zu Schnüfflern, Speicherern & Zensierern bilden, sollte sich mal ansehen, was laut Daten-Speicherung derzeit in Hessen abgeht:

In trauter Einigkeit planen FDP und CDU dort Mit einem am 30.06.2009 eingebrachten Gesetzentwurf, in verfassungsrechtlich mehr als bedenklicher Weise die Eingriffsrechte der Polizei weiter auszudehnen.

Schlicht grauenhaft!