Am 23. Februar 2010 ist das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Deshalb sammeln wir in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) Vollmachten vieler Menschen, die gemeinsam Mitte Februar 2011 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen wollen. Wir haben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler aus dem Arbeitskreis gegen Internetsperren mit der Ausarbeitung beauftragt. Dieser Verfassungsbeschwerde können Sie sich anschließen.Denn man los!
Dienstag, 21. Dezember 2010
Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren
Der FoeBuD e.V. lädt ein:
Abonnieren
Posts (Atom)