128. Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, das Vorabentscheidungsersuchen wie folgt zu beantworten:
Es ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn Mitgliedstaaten die Weitergabe von personenbezogenen Verkehrsdaten zum Zweck der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausschließen.
Das verspricht eine interessante Abendlektüre zu werden.
... oder bei Heise.
AntwortenLöschen