Der Oberschnüffelminister wird ja nicht müde, nahezu täglich mit permanenter Ignoranz verfassungsrechtlicher Bedenken die Legalisierung der sog. „Online-Durchsuchung" zu fordern.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist die Dokumentation der „Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die "Online-Durchsuchung" im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen (VSG NRW)" interessant, die bei hrr-strafrecht.de veröffentlicht ist.
Dort finden sich u.a. auch die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Online-Durchsuchung vom März 2007 und der legendäre Beschluss des BGH StB 18/06 vom 31.o1.2007, mit dem die Schnüffelei (jedenfalls vorläufig) gestoppt wurde sowie ein Aufsatz von Buermeyer: "Online-Durchsuchung". Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme.
(Link gefunden bei lawgical)
Anscheinend wird das Spitzelblog von den Behörden gar nicht wahrgenommen. Jedenfalls habe ich hier nix gefunden ... wollt ihr nicht mitmachen?
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