Wie der Kollege Udo Vetter in seinem law blog berichtet,
hat der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz ohne richterliche Genehmigung (!) über das Internet die Festplatten von Personal-Computern (PC) durchsuchen darf.
Eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen dieses in der Tat unerträgliche Ermächtigungsgesetz ist bei Telepolis veröffentlicht.
Es bleibt nur zu hoffen, das diese Beschwerden erfolgreich verlaufen!
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